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Beschäftigung in der Gleitzone
Veranstaltung der Gleichstellungsbeauftragte für Frauen
24. März 2015.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen unbedingt unterhalb der Minijob-Grenze bleiben. Sie glauben, dass bei einer Beschäftigung oberhalb der 450-Euro-Grenze „nichts mehr übrig bleibt“.
Der Gesetzgeber hat aber bereits vor einigen Jahren die sogenannte „Gleitzone“ oder auch den „Midijob“ eingeführt: Dies ist eine Beschäftigung mit einem Entgelt zwischen 450,01 und 850 Euro im Monat.
Ab hier werden auf jeden Fall eigene Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern für die Beschäftigten fällig. Und trotzdem kann diese Beschäftigungsform für viele sehr vorteilhaft sein.
Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren oft von einer Beschäftigung in der Gleitzone: Sie bleiben so flexibel wie beim Minijob und die Sozialabgaben sind sogar niedriger!
In diesem Vortrag erfahren Sie, was die Gleitzone genau ausmacht, welche Regelungen zu beachten sind und welche Vorteile sie mit sich bringt.
Referentin: Dagmar Jeske, Dipl. Verwaltungswirtin
Termin: Borken: Mo, 27.04.2015 19.30Uhr Rathaus
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressestelle Borken, Tel. 02861 / 939 - 105
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