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Das Testament

Informationsabend der VHS Borken unter Leitung des Rechtsanwalts und Notars Peter Houben

16. April 2015.

Viele Menschen beschäftigt die Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschieht.

Sie sind unsicher, ob die gesetzliche Erbfolge ihren Vorstellungen entspricht.

Nur ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung hat seinen Nachlaß durch Testament oder Erbvertrag geregelt. Nur in 20% der Erbfälle existiert ein Testament und nur 3% dieser Erbregelungen gelten als rechtlich und steuerlich richtig.

Das größte Problem bei den vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen ist die Tatsache, dass Regelungen mißverständlich formuliert sind, was zu ganz anderen als den beabsichtigten Folgen führen kann. Schlimmstenfalls wird ein fehlerhaftes Testament durch einen Richter für unwirksam erklärt. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die ja gerade eben ausgeschlossen werden sollte.

Dabei bietet gerade das Erbrecht, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, die Möglichkeit, den eigenen Willen für die Zeit nach dem Tod durchzusetzen.

 

Bei seinem Vortrag greift der Dozent mögliche erbrechtliche Gestaltungen durch Testamente auf. Er bietet einen Überblick darüber, was formell und inhaltlich zu beachten ist.

Selbstverständlich steht der Dozent im Anschluss an seinen Vortrag für individuelle Fragen zur Verfügung.

 

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 23.04.2015, im VHS-Forum in Borken, Heidener Straße 88, um 19.30 Uhr statt.

Das Entgelt beträgt 6,00 €.

 

Anmeldungen sind bei allen VHS Geschäftsstellen sowie über das Internet unter www.vhs.borken.de möglich. Zudem können Restkarten an der Abendkasse erworben werden.

 

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressestelle Borken, Tel. 02861 / 939 - 105

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

VHS-Vortrag: Testament



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Im Piepershagen 17
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Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
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