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Magdeburg, 22. April 2015
Online-Petitionen ab kommender Woche unter www.magdeburg.de möglich
Neuer Service der Stadtverwaltung

Ab dem kommenden Montag, 27. April, bietet die Landeshauptstadt eine weitere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Unter www.magdeburg.de können Magdeburgerinnen und Magdeburger dann eine Online-Petition einreichen. Die einzelnen Petitionsanliegen werden im Kommunal- und Rechtsausschuss behandelt. Basis für das neue Internetangebot ist ein Beschluss des Stadtrates.

 

„Die Landeshauptstadt bietet den Magdeburgerinnen und Magdeburgern mit dem neuen Service einen weiteren Online-Zugangskanal zur Stadtverwaltung“, so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. „Bislang konnten Petitionen ausschließlich in Schriftform eingerecht werden. Jetzt ist dies auch ganz einfach über das Internet möglich.“

 

Zu einer Petition zählen zum Beispiel Empfehlungen, künftig etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, Bitten und Vorschläge, die in persönlich verbindlicher Weise auf ein Handeln oder Unterlassen zielen, oder Beschwerden, die sich gegen ein vergangenes Verhalten richten und dessen Missbilligung oder Korrektur verlangen. Keine Petitionen sind dagegen Meinungsäußerungen, Mitteilungen oder Belehrungen ohne ein bestimmtes Verlangen, Auskunftsersuchen oder das  Ersuchen um Akteneinsicht, förmliche Rechtsbehelfe wie Widersprüche oder Einsprüche und alle Formen der Bürgerbeteiligung nach der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerversammlung).

 

Das Einreichen einer Online-Petition ist nur für Magdeburgerinnen und Magdeburger möglich. Ein Beitritt Dritter zu einer Petition ist ausgeschlossen. Nach Ausfüllen des Online-Formulars unter www.magdeburg.de erhält der Einbringer von der Stadtverwaltung ein Schreiben zur Bestätigung der Einreichung. Um Missbrauch zu vermeiden, muss dieses unterschrieben zurückgesendet werden, damit die eindeutige Identität des Einbringers festgestellt werden kann. Außerdem besteht auf diesem Weg auch die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen zur Online-Petition einzureichen.

 

Mit dem Anliegen der Petition beschäftigt sich dann der Ausschuss für Kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten des Stadtrates, sofern die Zuständigkeit des Petitionsthemas bei der Stadt liegt. Sollte das Land Sachsen-Anhalt zuständig sein, leitet die Stadtverwaltung die Petition an den Petitionsausschuss des Landtages weiter.

 

Die Titel der eingereichten Petitionsthemen werden im Internet unter www.magdeburg.de veröffentlicht. Neben der Überschrift des Anliegens wird nur der Status der Bearbeitung oder der dazugehörige Beschluss des Ausschusses für Kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten gezeigt. Die Identität des Einbringers bleibt somit geschützt.



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