Mit der Einschränkung des sogenannten legalen Kasseler Straßenstrichs in der Wolfhager Straße will die Stadt Kassel die in jüngster Zeit verstärkt zu beobachtenden negativen Begleiterscheinungen der Prostitution unterbinden und die Belange der Öffentlichkeit schützen.
24. April 2015. Die Bereiche, in denen die Ausübung der Straßenprostitution in Kassel zulässig ist, werden geändert. Das für den Erlass der Sperrgebietsverordnung zuständige Regierungspräsidium Kassel hat die Sperrgebietsverordnung entsprechend angepasst.
In der Wolfhager Straße ist Straßenprostitution künftig nur noch zwischen der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße und der Erzbergerstraße zulässig. Zwischen Erzbergerstraße und Reuterstraße wird die Straßenprostitution in der Wolfhager Straße untersagt. Bisher war Straßenprostitution in der Wolfhager Straße von der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße bis zur Reuterstraße erlaubt.
In der Schillerstraße wird Straßenprostitution zwischen der Joseph-Beuys-Straße bis zur Uferstraße erlaubt. Bisher war Straßenprostitution hier nur bis zur Brandaustraße zulässig.
Unverändert bleibt die Zulässigkeit der Straßenprostitution auf dem Westring von der Wolfhager Straße bis zum Straßenknick (ca. 100 Meter vor der Einmündung in die Holländische Straße).
Mit der Einschränkung des sogenannten legalen Kasseler Straßenstrichs in der Wolfhager Straße will die Stadt Kassel die in jüngster Zeit verstärkt zu beobachtenden negativen Begleiterscheinungen der Prostitution unterbinden und die Belange der Öffentlichkeit schützen. Gleichzeitig soll dadurch die positive Entwicklung der vergangenen Jahre im Quartier Schillerviertel und im Bereich des angrenzenden ehemaligen Güterbahnhofs Unterstadt gefördert werden.
Die Änderung der Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Stadt Kassel tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
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