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Magdeburg, 04. Mai 2015
Eng begrenzte Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen – UN-Behindertenrechtskonvention endlich durchsetzen!
Behindertenbeauftragter Pischner zum Europäischen Protesttag am 5. Mai

Alljährlich steht der 5. Mai als Europäischer Protesttag für die Forderung nach Gleichstellung und selbstbestimmter Teilhabe der rund 7,5 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg, Hans-Peter Pischner, erklärt dazu:

 

„2015 ist für Menschen mit Behinderungen, die sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen, ein wichtiges Jahr. Es wird sich entscheiden, ob das im Koalitionsvertrag von der Bundesregierung versprochene Teilhabegesetz kommt und ob es eine wirkliche Verbesserung der Teilhabechancen und der realen Lebenssituation für die Betroffenen bringen wird.

 

Daran bestehen zunehmend Zweifel bei den Behinderten- und Sozialverbänden, nachdem ihre Konsultationen mit der Regierung vor allem Dissens ergeben haben. Von den fünf Milliarden Euro Jährlich, die der Bund dafür aufwenden sollte, ist bereits keine Rede mehr. Es ist mehr als zweifelhaft, ob grundlegende Forderungen, wie die Behindertenhilfe endlich aus der Sozialhilfe, also der Armenfürsorge, herauszulösen und Menschen mit Behinderungen ein Teilhabegeld zum Ausgleich ihrer Mehrbelastungen zu gewähren, umgesetzt werden.

 

Dass diese Fragen dringend sind, zeigt die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Ausschuss für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die vor wenigen Wochen in Genf stattfand. Kritisiert wurde hier neben der Unübersichtlichkeit, Ineffizienz und Bürokratisierung der Regelungen für die Behindertenhilfe vor allem, dass Menschen mit Behinderungen noch vielfach in Sondersystemen wie Förderschulen, Anstalten und Werkstätten ausgelagert werden, statt sie am Leben der Allgemeinheit teilnehmen zu lassen und dafür die nötigen Vorkehrungen zu schaffen.

 

Viele seit 2001 eingeführte Instrumente zur Verbesserung der Teilhabe blieben wirkungslos, etwa die Gemeinsamen Servicestellen, die behinderte Menschen aus einer Hand beraten und unterstützen sollten, oder das trägerübergreifende persönliche Budget oder die „Zielvereinbarungen“, die statt verbindlicher Auflagen ausgehandelt werden können, wenn sich dafür Partner finden.

 

Auch in Sachsen-Anhalt sieht die Realität so aus, dass sich zwar die Landespolitik formal zu Inklusion und Teilhabe der Betroffenen bekennt und dass wir ein schönes Gleichstellungsgesetz und einen Aktionsplan für die Behindertenrechtskonvention haben, diese aber vor allem auf geduldigem Papier stehen.

 

Stattdessen muss eine massive Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen konstatiert werden, wenn man die Lage mit anderen Bundesländern vergleicht. Nirgendwo scheint es so schwer, vom Land als behinderter Mensch anerkannt zu werden wie in Sachsen-Anhalt. Die Versorgungsverwaltung geht sehr restriktiv mit der Vergabe von Behinderungsgraden und Merkzeichen um, die z.B. die Mitnahme einer notwendigen Begleitperson im ÖPNV ermöglichen. Die Verfahren sind langwierig, Widersprüche werden mangels Personals nur schleppend bearbeitet, Klagen vor den überlasteten Sozialgerichten dauern noch länger.

 

Dafür verfügt Sachsen-Anhalt nach wie vor über zahlreiche Sonderschulen, was dazu führt, dass mindestens jeder zehnte Schüler ohne verwertbaren Schulabschluss bleibt oder in einer Sondereinrichtung der Berufsausbildung landet oder in die Werkstatt geht. Der Streit um die externe Schülerzuweisung und die Kosten einer Sanierung der Magdeburger Förderschule für Körperbehinderte macht deutlich, dass seitens des Landes kein wirkliches Konzept besteht und man auf dem Rücken der betroffenen Familien leider „Schwarzer Peter“ spielt. Dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt besonders schlechte Karten haben, muss wohl nicht hervorgehoben werden. Sie profitieren jedenfalls nicht von der allgemeinen Verbesserung in diesem Bereich.

 

In meinem Jahresbericht für das Jahr 2014, der dieser Tage vorgelegt wurde und im Stadtrat und seinen Ausschüssen behandelt werden soll, weise ich auch auf Fortschritte und positive Ergebnisse hin. Das betrifft etwa weitere barrierefreie Schulen und Kindertagesstätten und die eine oder andere Verbesserung bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben. Viele Wünsche Betroffener sind allerdings nach wie vor offen, etwa die Ausstattung der südlichen, südöstlichen und westlichen Stadtgebiete mit mehr barrierefreien Haltestellen oder mit akustisch signalisierten Ampeln, die nur schrittweise erfolgen kann.

 

Freuen können sich erwachsene Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt ihrer Familien betreut werden und auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Bundesregierung hatte ihnen die Grundsicherungsleistung durch Einführung einer „Regelbedarfsstufe 3“ um rund 20 % gekürzt und hat nach einem Urteil des Bundessozialgerichts jetzt die Leistung rückwirkend ab 2013 wieder angehoben. Davon können rund 3.000 Blinde in Sachsen-Anhalt nur träumen, denen 2014 das Landesblindengeld auf Betreiben der Landesregierung gekürzt worden war.

 

Fazit: Inklusion bzw. gleichberechtigte Teilhabe ist eine langwierige Aufgabe, die mehr Aufmerksamkeit verdient und nicht zum Nulltarif zu haben ist. Der Weg ist offensichtlich mühsam.“

 

 

Nähere Informationen:

Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt Magdeburg

Hans-Peter Pischner

Telefon: 0391/ 540 2342

E-Mail: behindert@magdeburg.de

 

Der Jahresbericht des Behindertenbeauftragten ist unter www.magdeburg.de zu finden, Stichwort: Behindertenbeauftragter.

 

In diesem Jahr findet eine gemeinsame Aktion für Gleichstellung und Inklusion unter Federführung des Paritätischen und weiterer Partner am 13. Juni 2015 statt, wenn die „Inklusionsfackel“ nach Magdeburg kommt. Siehe dazu: www.netzwerkinklusion.de



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