Magdeburg regelt Open-Air-Saison 2015
Sog. seltene Störereignisse für dieses Jahr ausgewählt
Mit Beginn der Freiluftsaison hat die Landeshauptstadt Magdeburg 27 Open-Air-Veranstaltungen als sogenannte seltene Störereignisse bewertet. Diese Veranstaltungen dürfen nachts einen zulässigen Lärmpegel von 55 dB(A) haben. In der Stadt wurden elf Gebiete festgelegt, in denen die Störereignisse stattfinden können, darunter sind der Alte Markt, der Elbauenpark und die Aerosol-Arena in Rothensee.
Unter den ausgewählten Veranstaltungen befinden sich neben eintägigen Terminen (Open-Air-Konzert der European Choir Games, Impro Revival, Ekmagadi) auch mehrtägige Termine, z.B. das Europafest, das Kaiser-Otto-Fest, die Lümmelgaudi in Lemsdorf und das Spectaculum Magdeburgense. In jedem festgelegten Stadtgebiet können zehn seltene Störereignisse im Jahr veranstaltet werden. Da das Kontingent in diesem Jahr bisher nirgendwo vollständig ausgeschöpft wurde, können auch 2015 für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag und Sonntag jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.
Lediglich das Oktoberfest auf dem Kleinen Stadtmarsch sowie die Kulturinselwoche im Stadtpark Rotehorn müssen mit einem dB(A)-Wert von 45 durchgeführt werden. Sie fallen damit nicht in die Kategorie „seltene Störereignisse“. Für alle übrigen angemeldeten Veranstaltungen können 55 dB(A) zur Anwendung kommen; Elf davon sind über 1.00 Uhr hinaus geplant. Für die Tagesveranstaltung bis 22.00 Uhr („HOLI“-Festival am 6. Juni) wurde der zulässige Pegelwert von 65 dB (A) festgelegt.
Für das Campusfest (Eröffnung der Studententage) sowie die Studentenbeachparty wurde wie bereits in den letzten Jahren ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen. D.h., die Veranstaltung findet am Mittwoch bzw. Donnerstag statt. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden, zum einen sind viele Studenten am Wochenende nicht in Magdeburg, zum anderen ist das Campusfest fester Bestandteil der Magdeburger Studententage und somit auch zeitlich nicht verschiebbar.
Die Landeshauptstadt Magdeburg regelt die seltenen Störereignisse auf die Weise, dass Veranstaltungen mit einem Lärmpegel bis 55 dB(A) nur am Wochenende sowie im 14-tägigen Rhythmus in jeweils einem Einwirkungsgebiet stattfinden dürfen. Die Regelung basiert auf der Gefahrenabwehrverordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten, die Ausnahmen zulässt.
Anhand der Erfahrungen der letzten Jahre werden einige Veranstaltungen noch nachträglich angemeldet. Probleme bei der Einordnung in den jetzt festgelegten Open-Air-Veranstaltungsplan sind nicht zu erwarten.
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