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Stadtbaurat Nolda: Umbau der Königsstraße verzögert sich nicht

Kassels Stadtbaurat Christof Nolda weist Behauptungen der HNA zu möglichen Verzögerungen und finanziellen Risiken beim Umbau der Fußgängerzone als falsch zurück.



21. Mai 2015. Die Vorbereitungen zur Modernisierung der Königsstraße sind in der Stadtverwaltung Kassel planmäßig und nach den regelkonformen Verfahrensweisen erfolgt. „Die Darstellung der HNA, es habe eine `Panne im Rathaus` gegeben, ist schlicht falsch“, stellt Kassels Stadtbaurat Christof Nolda fest. „Durch die Änderung der Straßenbeitragssatzung verzögert sich der Umbau der Königsstraße nicht.“ Auch entstünden weder den Königsstraßen-Anliegern noch der Stadt irgendwelche Nachteile durch den Ablauf des Verfahrens.

Im Zuge der Planung für die Modernisierung der Königsstraße wurden im Dezember vergangenen Jahres auch die entsprechenden Satzungen überprüft. Für den Bau und Erneuerung von Straßen ist dies die Straßenbeitragssatzung. Sie legt fest, wie die Anlieger einer Straße finanziell an dem Bauvorhaben zu beteiligen sind. Die Straßenbeitragssatzung verweist für den Bereich der Fußgängerzone auf die gesonderte Fußgängerzonen-Beitragssatzung. Diese stammt aus dem Jahr 1980 und wurde in den 80er-Jahren zuletzt angewandt. Bei der Prüfung der Satzung wurde festgestellt, dass diese für den Umbau der Königsstraße nicht anwendbar ist, weil sie nur für den erstmaligen Umbau von Straßen zu einer Fußgängerzone gedacht ist.

Es wurde daher beschlossen, die Fußgängerzonen-Beitragssatzung aufzuheben und im Sinne der Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer den Geltungsbereich der Straßenbeitragssatzung auf die Fußgängerzonen auszudehnen.

Nachdem die Satzungsänderung in den vergangenen Monaten von der Stadtverwaltung inhaltlich vorbereitet wurde, wird sie jetzt in den städtischen Gremien beraten und liegt der Stadtverordnetenversammlung am 8. Juni zur Beschlussfassung vor.

„Falsch ist auch die Behauptung der HNA, dass es danach noch Monate dauern werde, bis die geänderte Satzung rechtskräftig ist“, erklärt Stadtbaurat Nolda. „Die Satzung wird einen Tag nach ihrer Veröffentlichung rechtskräftig.“ Das werde Ende Juni/Anfang Juli der Fall sein.

Keinesfalls werde es wegen der Satzungsänderung zu einer Verzögerung beim Baubeginn kommen. Beides stehe in keinem Zusammenhang. Denn für die Abrechnung der Anlieger-Beiträge sei nicht der Termin des Baubeginns entscheidend, sondern der Eingang der letzten Rechnung der Bauunternehmen bei der Stadt. Fertiggestellt werden soll der erste Bauabschnitt in der Unteren Königsstraße im Jahr 2017. Die Obere Königsstraße wird 2018 und 2019 umgebaut.



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