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Hanau, 03. Juni 2015
„Wir dürfen den Eltern nicht weitere Lasten aufbürden“
OB Kaminsky hält an Gebührenerstattung bei unbefristetem Streik fest

„Wer eine Leistung nicht abruft oder wegen des laufenden unbefristeten Streiks gar nicht abrufen kann, muss dafür auch nicht zahlen.“ Mit dieser einfachen Gleichung macht Oberbürgermeister Claus Kaminsky seinen Standpunkt in Sachen Gebührenerstattung in Zeiten des unbefristeten Kita-Streiks deutlich und widerspricht damit nachdrücklich dem CDU-Landtagsabgeordneten Heiko Kasseckert, der die Bürgermeister im allgemeinen und den Hanauer OB im besonderen kritisiert und ihnen mangelnde Ehrlichkeit vorgeworfen hat. „Es kann nicht sein, dass der wochenlange Streik der Erzieherinnen und Erzieher, der ohnehin schon sehr zu Lasten der Eltern geht, von diesen auch noch finanziell gestemmt wird, indem wir sie mit den zusätzlichen Kosten für privat organisierte Kinderbetreuung allein lassen.“

Die Stadt Hanau hatte bereits zu Beginn des unbefristeten Streiks angekündigt, dass der Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung all jenen Eltern, die keinen der 650 Notplätze in Anspruch nehmen würden, die Gebühr für die nichtgenutzte Dienstleistung sowie für die für nicht in Anspruch genommene Mittagsversorgung erstatten wird. „Erfreulicherweise ist es bisher gelungen, alle Nachfragen nach einem Notplatz zu erfüllen. Dies konnte aber nur gelingen, weil die Elternschaft dankenswerterweise sehr engagiert mitgewirkt hat und, soweit es irgendwie möglich war, die Betreuungsfrage in Eigenregie gelöst hat.“ Die Gebührenerstattung sei deshalb durchaus auch eine Form der Anerkennung dieser beachtlichen Leistung.

„Meine hohe Sympathie für eine bessere Bezahlung in sozialen Bereichen gilt nicht nur für die Erzieherinnen und Erzieher, sie gilt unter anderem auch für die Pflege- und Gesundheitsberufe, in den fast zu 90 Prozent Frauen beschäftigt sind“, macht Kaminsky seine Haltung deutlich und ergänzt, dass seiner Ansicht nach diese Generaldebatte nicht geführt werden müsste, wenn es sich hier um eine Männerdomäne handeln würde.

Dieses Verständnis für die grundsätzlich berechtigten Forderungen nach besserer Entlohnung bedeute jedoch nicht, dass sich die Stadt Hanau von gültigen Tarifverträgen verabschiede, die zuvor von beiden Seiten verhandelt worden seien. „Es ist wenig sinnvoll, dieses Gefüge aushebeln zu wollen. Dabei ist es egal, in welche Richtung man die ausgehandelten Rahmenbedingungen missachtet – es würde die Bedeutung der Tarifverträge immer aushöhlen.“ Schnell könnte damit auch eine Spirale des wechselseitigen Überbietens der kommunalen Arbeitgeber im Erziehungswesen in Gang gesetzt werden, die am Ende nichtmehr finanzierbar sei. „Das weiß auch ein Herr Kasseckert, der sich seinerzeit als Langenselbolder Bürgermeister ebenfalls an die geltenden Tarifverträge gehalten hat.“

Darüber hinaus teile er nicht die Rechtsauffassung des Landtagsabgeordneten, der eine Gebührenerstattung für rechtswidrig hält, so Hanaus OB. „Dass eine nicht in Anspruch genommene Leistung nicht bezahlt werden muss, hat sogar die Deutsche Bahn erkannt und angemessen darauf reagiert, indem sie die Stornierung von bereits gekauften Fahrkarten während des Lokführer-Streiks unbürokratisch und schnell  ermöglichte,“ so Kaminsky abschließend.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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