Landeshauptstadt und umliegende Landkreise benötigen dringend die Hilfe des Landes
OB und Landräte zur Schule für Körperbehinderte im Fermersleber Weg
Im Zusammenhang mit den enormen Kapazitätsproblemen der Magdeburger Förderschule für Körperbehinderte im Fermersleber Weg fordern die Landeshauptstadt und die drei umliegenden Landkreise die Errichtung und den Betrieb einer entsprechenden Schule in Magdeburg als Landeseinrichtung, mindestens aber die Übernahme der Investitionskosten für einen gemeinsamen Neubau.
Dazu haben Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper sowie die Landräte der drei umliegenden Landkreise, Hans Walker (Landkreis Börde), Steffen Burchhardt (Landkreis Jerichower Land) und Markus Bauer (Salzlandkreis), heute eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Der Inhalt berücksichtigt auch die kürzlich geführte Diskussion über die Förderschule im Ausschuss für Bildung und Kultur des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Die Erklärung des Oberbürgermeisters und der drei Landräte im Wortlaut:
Die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt in Bezug auf Förderschulen stellt sich folgendermaßen dar.
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In Halle und Tangerhütte werden Förderschulen in Landeseigentum und in Landesträgerschaft betrieben. In Magdeburg, Darlingerode und Dessau werden Förderschulen in kommunaler Trägerschaft betrieben. Hierzu ist festzustellen, dass damit im Land eine eindeutige Ungleichbehandlung der kommunalen Gebietskörperschaften stattfindet. Einige Landkreise und Städte müssen die Unterhaltungskosten der Förderschulen selbst tragen und andere Kreise werden davon komplett vom Land entlastet. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht der unterzeichnenden Gebietskörperschaften nicht verfassungskonform.
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Es liegt auf der Hand, dass es ökonomisch und auch pädagogisch sinnvoll ist, eine gemeinsame Schule für den Bereich der drei Landkreise Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg zu betreiben. Von daher erheben wir die Forderung erneut, eine derartige Schule in Magdeburg als Landeseinrichtung zu errichten und zu betreiben. Damit hätte das Land dann auch eine optimale Möglichkeit das Thema Inklusion in Sachsen-Anhalt zu steuern. Wir verweisen darauf, dass auf der Grundlage medizinischer Diagnosen die Zuweisung von Schülern durch das Landesschulamt erfolgt und der Erhalt auch zahlenmäßig und unter Beachtung von zumutbaren Beförderungszeiten gerechtfertigt ist.
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Wenn das Land eine einheitliche Regelung für alle Landkreise und kreisfreien Städte zur Verteilung der Betriebskosten einführen würde, ergebe sich auch für die drei Landkreise und die Landeshauptstadt Magdeburg möglicherweise eine neue Option. Wir können uns vorstellen, dass dann eine vom Land finanzierte Schule in Magdeburg errichtet wird und deren Betreiberkosten bei der Stadt und den Landkreisen verbleiben.
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Dafür wäre es unabdingbar, dass die Gastschulbeiträge den realen Kosten angepasst werden. Dazu erklären alle Unterzeichner ausdrücklich Ihre Bereitschaft, dies zu akzeptieren, um die Stadt Magdeburg als Träger der Einrichtung nicht zu überfordern. Wir bitten daher das Land ausdrücklich, die Finanzierung einer neuen Schule zu realisieren, damit das Problem, das seit Jahren schwelt und die Verhältnisse in der Schule, die für die schwerstbehinderten Kinder nicht mehr zumutbar sind, gelöst werden können. Die Realisierung könnte auch dann unabhängig vom Stark III-Programm erzielt werden, welches ohnehin nicht geeignet ist, diesen komplizierten Prozess zu gestalten. Im anstehenden Nachtragshaushaltsverfahren, welches das Land gerade anstrebt, kann die Finanzierung dieser Schule in einer Größenordnung von ca. 7,5 Millionen Euro geregelt werden.
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Landeshauptstadt Magdeburg
Der Oberbürgermeister
Dr. Lutz Trümper
39090 Magdeburg
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Landkreis Börde Landrat
Hans Walker Gerikestraße 104 39340 Haldensleben
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Landkreis Jerichower Land
Landrat
Steffen Burchhardt
Bahnhofstraße 9 39288 Burg
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Salzlandkreis
Landrat
Markus Bauer Karlsplatz 37 06406 Bernburg (Saale)
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