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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 16.06.2015
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Das Ordnungsamt informiert: Anzeige "großer Hunde" kostet künftig Geld Wer sich in Iserlohn ab 1. Juli einen so genannten "großen Hund" anschafft, muss beim Ordnungsamt einmalig eine Gebühr bezahlen - wie überall sonst in Nordrhein-Westfalen auch, denn diese neue Gebühr in Höhe von 25 Euro basiert auf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes. In Nachbargemeinden fallen diese Gebühren bereits an. Verpflichted zur Anzeige eines "großen Hundes" nach dem Landeshundegesetz NRW waren die Hundehalter bereits zuvor, doch bislang mussten die Besitzer für diesen Verwaltungsakt nichts bezahlen. Es mussten lediglich Unterlagen wie ein Sachkundenachweis, die Chip-Nummer und ein Haftpflichtversicherungsnachweis eingereicht werden. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Groß ist in „Hundekreisen“, wer mehr als 20 Kilo Gewicht auf die Waage bringt und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm misst. Diese Vierbeiner sind aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Ordnungsamt anzuzeigen - zusätzlich zur Anmeldung aus steuerrechtlichen Gründen, die für jeden Hund obligatorisch ist. Alle diejenigen, die bereits einen "großen Hund" angemeldet haben, sind nicht von der neuen zusätzlichen Gebühr betroffen. „Der tatsächlich entstehende Verwaltungsaufwand rechtfertigt diese Gebühr“, so das städtische Ordnungsamt. Die Anzeige großer Hunde sei für die Verwaltung mit viel Aufwand verbunden, unter anderem wegen des Eintrags in die Landeshundedatenbank, der Anforderung von Unterlagen bei den Hundehaltern und Kontrollen von Größe und Gewicht des gemeldeten Tieres. Für weitere Fragen steht die Leiterin der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius, Telefon 02371 / 217-1630, E-Mail: ordnungsamt@iserlohn.de, zur Verfügung. |
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