
Pressemitteilungen der Stadt Borken
Alle Meldungen | Medienarchiv | E-Mail Abo | Im Pressearchiv suchen
Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung
Stadt schaltet Internetseite zum Thema Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen online
15. Juli 2015. Jeder Grundstückseigentümer ist nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz (§ 60 WHG) dazu verpflichtet, seine privaten Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Betreiber von Abwasseranlagen sind darüber hinaus verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betreib der Anlagen selbst zu überwachen (§ 61 WHG).
Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz konkretisiert diese Anforderungen in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw): Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 erbaut wurden (häusliche Abwässer) sowie Abwasserleitungen mit industrieller oder gewerblicher Nutzung, die vor 1990 errichtet wurden, müssen bis zum 31.12.2015 überprüft werden. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
- Information der Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Borken hat im Umwelt- und Planungsausschuss am 29.04.2015 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über die Prüfpflicht entsprechend zu informieren. Weiterhin wurde eine neue Entwässerungssatzung erarbeitet und im Umwelt- und Planungsausschuss am 17.06.2015 beraten und im Rat der Stadt Borken am 24.06.2015 beschlossen und anschließend veröffentlicht.
Ab sofort sind umfassende Informationen zum Thema Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen auf der städtischen Internetseite www.borken.de abrufbar. Sie finden die Informationen sowohl auf der Startseite von www.borken.de, als auch in der Rubrik "Bürgerservice / Anliegen" und in der Rubrik "Bau|Planung / Bauen und Wohnen" jeweils unter dem Stichwort "Dichtheitsprüfung". U.A. finden Sie dort Infos zur den Prüffristen, Antworten auf häufige Fragen, einen Informationsfilm, und die Ansprechpartner der Stadtverwaltung Borrken.
- Prüffristen
Es gelten folgende gesetzliche Fristen für die erstmalige Prüfung bestehender, privater Abwasserleitungen:
In Wasserschutzgebieten ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 durchzuführen.
Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses industrielle oder gewerbliche Abwasser Anforderungen in den Anhängen der Abwasser-Verordnung des Bundes festgelegt sind.
Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es keine Frist für die erste Prüfung. Unabhängig davon ist jeder Grundstückseigentümer nach dem Wasserhaushaltsgesetzt verpflichtet, diese Abwasseranlagen regelmäßig zu überprüfen.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung
Stadt Borken ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.





