Kreis Steinfurt/Saerbeck. In der vergangenen Woche entdeckte das Veterinäramt des Kreises Steinfurt, dass ein Ponybesitzer seinen Hengst im Außenbereich von Saerbeck auf der Weide vergraben hatte. Das erkrankte Tier war drei Wochen zuvor vom Tierarzt eingeschläfert worden. Anstatt das Shetland-Pony bei dem für den Kreis Steinfurt tätigen Tierkörperbeseitigungsunternehmen zur Abholung anzumelden, hat der Besitzer es kurzerhand vor Ort „entsorgt". Die Entsorgungskosten für eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung belaufen sich auf rund 20 Euro.
Das Veterinäramt hat den Tierbesitzer angewiesen, das Pony unverzüglich wieder ausgraben und ordnungsgemäß entsorgen lassen. Neben dem Aufwand für das Ausgraben und den anfallenden Entsorgungskosten muss der Tierbesitzer jetzt zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen.
Das Veterinäramt weist nachdrücklich darauf hin, dass Tierkörper von verendetem, totem oder totgeborenem Vieh - auch Teile davon - nur über eine zugelassene Tierkörperverarbeitungsanlage entsorgt werden dürfen. Hintergrund für diese Vorschriften ist die latent lauernde Tierseuchengefahr, die von kranken und verendeten Tieren ausgeht. Es gibt eine Vielzahl von Keimen, Erregern und Sporen, die äußerst widerstandsfähig gegen Hitze, Frost und Austrocknen sind und Jahre, teilweise Jahrzehnte, im Boden überdauern können. Darunter gibt es nicht nur Formen, die Tierseuchen verbreiten können, sondern auch solche, die auf Menschen übertragbar sind.
In der Tierkörperbeseitigungsanlage werden die Tierkörper thermisch behandelt, also bei weit über 100 Grad und unter Druck solange sterilisiert, dass keine Gefahren mehr von ihnen ausgehen.