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Presseinformation

18. August 2015
Landratswahl 2015: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
Im Zweifel mit dem örtlichen Wahlamt in Verbindung setzen

Kreis Steinfurt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 13. September im Kreis Steinfurt den Landrat und – in manchen Orten auch – den Bürgermeister wählen dürfen, erhalten in diesen Tagen von ihren Gemeinden eine schriftliche Benachrichtigung darüber, dass sie ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Raum angegeben, in dem sie am 13. September ihre Stimme abgeben können.

Vom 24. bis 28. August haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, in den Rathäusern die Wählerverzeichnisse einzusehen. Wahlleiter Kreisdirektor Dr. Martin Sommer bittet diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung zu setzen. Eine Teilnahme an der Wahl ist nur möglich, wenn eine Eintragung in das Wählverzeichnis erfolgte.

Weitere Informationen zur Landratswahl am 13. September gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de.






Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de