Bereitstellung der Jakobihalle in Oeding als Notunterkunft
20.08.2015 | Südlohn | Oeding
Bürgerversammlung am 26.08.2015, 18.00 Uhr, Jakobihalle
Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Lage beim Zuzug von Asylsuchenden ist das Land NRW verpflichtet, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit weitere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Mit entsprechenden Runderlassen wurden die Bezirksregierungen aufgefordert, in ihren Bezirken entsprechende Plätze in Notunterkünften zur schaffen.
Nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel muss unser Bundesland mindestens 21 % der hilfesuchenden Menschen, die in Deutschland ankommen, aufnehmen. Die tatsächliche Zahl liegt zurzeit sogar höher. Die Prognose geht für NRW von derzeit 80.000 bis 100.000 Flüchtlingen in diesem Jahr aus. Die Aufnahme und die Integration von hilfesuchenden Menschen wird nicht nur für uns als Kommune, ebenso für die Betreuungsverbände, die Schulen und letztlich für die gesamte Gesellschaft eine große Herausforderung sein.
Für Notunterkünfte ist die Bezirksregierung Münster im Regierungsbezirk Münster für die Akquise, die Betriebsaufnahme und den Betrieb zuständig. Die Verteilung der Flüchtlinge wird zentral von der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.
Eine Notunterkunft soll die vorübergehende und sichere Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gewährleisten.
In der Regel eignen sich die Notunterkünfte aufgrund der Beschaffenheit und Unterbringungsbedingungen nicht für eine dauerhafte Belegung. Notunterkünfte sollen Qualitätsanforderungen, die auch für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge gelten, erfüllen; jedoch können diese nicht immer in vollem Umfang gewährleistet werden. Vorrangiges Ziel der Einrichtung von Notunterkünften ist, dass Asylsuchende und Flüchtlinge nicht in die Wohnungslosigkeit geraten. Das Land handelt daher aufgrund des allgemeinen Ordnungsrechtes (§14 OBG) zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Notunterkünfte werden nur eingerichtet, wenn keine anderen Unterkünfte zur Verfügung stehen. Dies ist im Bereich der Bezirksregierung Münster der Fall.
In enger Abstimmung mit Frau Regierungsvizepräsidentin Feller ist die Jakobihalle Oeding als geeigneter Standort für den Betrieb einer Notunterkunft bewertet worden. Dies stellt für alle –die Gemeinde als Betreiber und auch die bisherigen Nutzer– eine große Herausforderung dar.
Dennoch stellt sich die Gemeinde Südlohn dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und sieht sich hier in der Pflicht, insbesondere wenn bereits landesweit nach Stellplätzen für Zeltunterkünfte gesucht wird.
Aufgrund mangelnder Ausweichmöglichkeiten kann keine zeitliche Höchstdauer für den Betrieb einer Notunterkunft angegeben werden. Voraussichtlich erfolgt die Nutzung von September 2015 bis ca. zum ersten Quartal 2016; der Zeitraum steht jedoch keinesfalls fest.
Nach aktueller Erlasslage werden alle erforderlichen Kosten einer Notunterkunft vom Land NRW getragen.
Die Asylsuchenden werden betreut. Da diese Betreuungsleistungen nicht von der Gemeinde Südlohn mit eigenem Personal erbracht werden können, werden für die Betreuungsleistungen Hilfsorganisationen, wie etwa DRK, beauftragt.
Im Rahmen der Betreuung sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen:
- Unterbringung
- Catering / Küche
- Wäsche / Hygieneartikelausgabe
- Abschluss eines Bewachungsvertrages
- Bereitstellung der ärztlichen Versorgung
- Tuberkulose-Ausschluss
- Impfangebot
- Transfers / Meldungen
- Taschengeldausgabe
Die Verträge mit den Betreuungsverbänden werden von der Bezirksregierung Münster geschlossen.
Aufgrund dieser Entwicklung werden unsere Bürgerinnen und Bürger zu einer Bürgerversammlung am 26.08.2015, ab 18.00 Uhr in die Jakobihalle eingeladen. Frau Regierungsvizepräsidentin Feller wird ebenfalls an dieser Bürgerversammlung teilnehmen und insbesondere für Fragen hinsichtlich der Unterbringung von Asylsuchenden in der Jakobihalle zur Verfügung stehen.
Notwendig ist zur Vorbereitung der Einrichtung der Notunterkunft, dass die Jakobihalle ab dem 24.08.2015 für alle bisherigen Nutzer gesperrt wird.
Anfragen von Medienvertretern bezüglich Interviews über die Notunterkünfte oder Drehgenehmigungen auf den Geländen der Notunterkünfte werden von der Pressestelle der Bezirksregierung Münster bearbeitet (Pressesprecherin Frau Sigrun Rittrich Tel.: 0251/411-1070 Email: Sigrun.Rittrich@bezreg-muenster.nrw.de).
Anfragen von Medienvertretern an die Gemeinde Südlohn werden von Bürgermeister Christian Vedder, Tel.: 02862 – 58211, Email buergermeister@suedlohn.de oder dem Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Werner Stödtke, Tel.: 02862 – 58280, Email: werner.stoedtke@suedlohn.de bearbeitet.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Regierungsvizepräsidentin Feller
Herausgeber: Gemeinde Südlohn
Der Bürgermeister
- Pressestelle -
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: www.suedlohn.de
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