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Presseinformation

04. September 2015
Amerikanische Faulbrut: Seuche bedroht Bienen im Kreis Steinfurt
Sperrbezirke in Recke, Lengerich, Lienen, Lotte, Tecklenburg und Ibbenbüren eingerichtet

Kreis Steinfurt. Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine hochansteckende Krankheit der Bienen und macht die Fortpflanzung ganzer Bienenvölker unmöglich. Im Kreis Steinfurt ist die Amerikanische Faulbrut mehrfach ausgebrochen. Es sind Sperrbezirke in den Gemeinden Recke, Lengerich, Lienen, Lotte, Tecklenburg und Ibbenbüren eingerichtet worden.

 

Die Amerikanische Faulbrut, früher als bösartige Faulbrut bezeichnet, zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und wird daher amtlich bekämpft. Bei der AFB befällt das Bakterium Paenibacillus larvae die Bienenbrut. Die Sporen werden über räubernde Bienen, belastete Waben, Bienenwohnungen, Honig und Futter verbreitet. Für ausgewachsene Bienen, Menschen und andere Tiere stellt diese Erkrankung keine Gefahr dar.

 

Das Veterinäramt legt in Abhängigkeit mit den vorliegenden Umständen die Maßnahmen zur Sanierung der Bienenstöcke fest. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen. Seuchenkranke Bienenvölker werden entweder getötet (abgeschwefelt) oder durch das sogenannte Kunstschwarmverfahren behandelt. Zusätzlich muss jegliches Zubehör und Gerätschaften am betroffenen Stand gereinigt und desinfiziert werden.

 

Aus dem Sperrbezirk (bis zu drei Kilometer um den betroffenen Bienenstand) dürfen keine Bienen entfernt werden. Außerdem müssen alle Völker amtstierärztlich auf die Seuche untersucht werden. Dabei handelt es sich um eine klinische Untersuchung der Brut und um die Entnahme einer Futterkranzprobe, die auf Vorhandensein von Faulbrutsporen untersucht wird.

 

Jeder Imker in Deutschland ist verpflichtet, seine Bienenvölker bei der zuständigen Behörde anzumelden (Tiergesundheitsgesetz § 20). In Nordrhein-Westfalen ist dies die Tierseuchenkasse. Unter http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/meldung/index.htm können die Tierzahlen online eingegeben werden.

Eine schriftlich Anmedlung ist möglich an : Tierseuchenkasse NRW, Nevinghoff 6, 48147 Münster, Telefon 0251-289820. Ebenso besteht Anzeigepflicht, wenn klinische Anzeichen auf das Auftreten der Amerikanischen Faulbrut hindeuten.

 

Nur für gemeldete Imker gibt es im Krankheitsfall der Bienen eine Entschädigung.

Eine fehlende Anzeige oder mangelhafte Mithilfe bei der Untersuchung von Völkern stellen Verstöße gegen das Tiergesundheitsgesetz dar.

 

Weitere Informationen einschließlich einer Karte mit den Sperrbezirken gibt es unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff „Tierseuchenkarte“.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de