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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 10.09.2015
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Bürgermeisterwahl am 13. September: Hinweise für Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt haben Das Wahlamt der Stadt Iserlohn macht nochmals darauf aufmerksam, dass Wähler, die Briefwahlunterlagen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Iserlohn beantragt haben, nach der Kommunalwahlordnung für die Wahl im Stimmbezirk (Wahllokal) im Wählerverzeichnis mit einer Kennung gesperrt wurden. Dies hat zur Folge, dass eine Wahl auch im Wahllokal nur noch gegen Vorlage eines gültigen Wahlscheines möglich ist. Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht ankommen und wird dies glaubhaft erklärt, so kann nur bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2015), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich daher unbedingt bis Samstag, 12. September, um 12 Uhr, mit dem Wahlamt, Jutta Heinrich (02371) 217-1660 oder Heike Marburger (02371) 217-1661, in Verbindung setzen. Weiterhin weist das Wahlamt darauf hin, dass bei der Auszählung der Briefwahlstimmen nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden können, die bis zum Wahlsonntag um 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Iserlohn eingegangen sind. Bis Freitag, 11. September, um 18 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses (Unionsbürger gegen Vorlage des Identitätsausweises) und des auszufüllenden Briefwahlantrages, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wurde, im Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz (2. Untergeschoss, Zimmer U-205 / Eingang Lange Straße) Briefwahlunterlagen zu beantragen und die Briefwahl sofort an Ort und Stelle im Briefwahlbüro durchzuführen. Wer für einen anderen (zum Beispiel Ehepartner oder Eltern) Briefwahl beantragen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollen dem Bevollmächtigten die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt werden, muss dieser zusätzlich auch dazu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne diese zusätzliche Vollmacht dürfen die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten nur an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt werden. Bei postalischer Übersendung der Wahlbriefe ist unbedingt der Postweg zu bedenken, eine Sonntagszustellung durch die Post findet nicht statt. Die Briefwahlunterlagen können auch bei der Stadt abgegeben bzw. in einen der Hausbriefkästen der Iserlohner Rathäuser am Schillerplatz und Werner-Jacobi-Platz oder der Bürgerbüros in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, oder Letmathe, Von der Kuhlen-Straße 14, eingeworfen werden. Die Hausbriefkästen werden letztmalig am Wahlsonntag, 13. September, um 16 Uhr geleert! Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen! |
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