Die Stadt Kassel ist eine von sechs hessischen Modellregionen Inklusive Bildung. Heute wurde an der Astrid-Lindgren-Schule in Kassel das regionale Beratungs- und Förderzentrum eröffnet.
10. September 2015. Das neue regionale Beratungs- und Förderzentrums ist heute an der Astrid-Lindgren-Schule in Kassel eröffnet worden. Die Entwicklung des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) ist ein wesentlicher Schritt hin zur geplanten Umsetzung der „Modellregion Inklusive Bildung in Kassel“ und stellt einen wichtigen Schritt in der qualitativen Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichts dar.
In dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum der Astrid-Lindgren-Schule arbeiten 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine wesentliche Rolle in der Unterstützung der allgemeinen Schulen zukommt, wenn diese inklusiven Unterricht umsetzten und weiterentwickeln. Das Beratungs- und Förderzentrum sichert die Qualität der sonderpädagogischen Unterstützung durch ein klar strukturiertes Qualitätsmanagement und durch einen effektiven, qualifizierten und verlässlichen Personaleinsatz in den Kasseler Schulen.
„Durch die Einrichtung eines regionalen Beratungs- und Förderzentrums an der Astrid-Lindgren-Schule in Kassel wird eine kompetente und schulunabhängige Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und/oder Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf stärker als bisher gewährleistet“, sagt Helga Dietrich, die Leiterin des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Kassel.
Zu den Aufgaben des regionalen Beratungs- und Förderzentrums gehört es, präventive sonderpädagogische Beratungs- und Fördermaßnahmen umzusetzen, diese engmaschige mit den präventiven Maßnahmen der allgemeinen Schule auf der Grundlage des jeweiligen schulischen Förderkonzeptes abzustimmen und zu vernetzen sowie in der inklusiven Beschulung sonderpädagogisch zu unterstützen. Hierdurch erfahren alle Schulen in der Stadt Kassel eine systemische Unterstützung. Das regionalen Beratungs- und Förderzentrum der Astrid-Lindgren-Schule ist auch am Entscheidungsverfahren grundlegend beteiligt, mit dem ein Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung festgestellt wird. Die Zusammenarbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler wird zwischen dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum und jeder einzelnen Kasseler Schule über eine individuelle Kooperationsvereinbarung geregelt.
„Die sonderpädagogischen Fachkräfte sind verlässlich für die allgemeinen Schulen zuständig und sind nicht mehr im Unterricht eines stationären Förderschulsystems eingesetzt. Sie arbeiten ausschließlich an allgemeinen Schulen mit maximal möglicher Stundenzahl im inklusiven Unterricht und werden als Förderpädagogen eingesetzt“, erklärt Kassels Schul- und Jugenddezernentin Anne Janz. „Das sichert die eingeforderte Qualität und Unterstützung für die Schulen“.
Die sonderpädagogischen Fachkräfte sind somit für die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen und die Eltern präsent, zeitnah erreichbar und arbeiten nach einem transparenten Ablaufplan. Hierdurch wird für alle Beteiligten der Zugang zur sonderpädagogischen Unterstützung erleichtert und der Zeitpunkt einer Beratung oder einer nötigen Intervention im Förderprozess nach vorne verlagert und dieser damit tendenziell erfolgreicher. Über die Anbindung der Lehrkräfte an dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum der Astrid-Lindgren-Schule werden kollegiale Beratung, Supervision, zielgerichtete Fortbildungen, ein einheitliches Tätigkeitsprofil der Lehrkräfte und regelmäßige Evaluationsmaßnahmen sichergestellt. Das regionale Beratungs- und Förderzentrum sichert somit eine hohe fachliche Qualität in der Förderung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin.
Die transparente personelle Ressource steht planbar und unabhängig vom Einzelfall als Kontingent der allgemeinen Schule zur Verfügung. Diese personelle Kontinuität der Unterstützung soll dazu führen, dass die sonderpädagogische Unterstützung besser im schulischen Förderkonzept verankert ist.
Die Vernetzung mit den außerschulischen Partnern ist verbindlich durch Kontrakte geregelt und stellt eine Besonderheit des Kasseler Modells dar. So arbeiten schulische Sozialarbeit, medizinische Dienste und Jugendhilfe auf der Basis von Vereinbarungen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zusammen. „Das Kind mit seinem Unterstützungs- und Bildungsbedarf steht in Kassel im Mittelpunkt“, erklärt Stadträtin Anne Janz.
Die Regionalteams des Beratungs- und Förderzentrums der Astrid-Lindgren-Schule sind in Übereinstimmung mit den regionalen Arbeitsbereichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes der Stadt Kassel gebildet, so dass mit dem Jugendamt der Stadt Kassel eine optimale Kooperationsstruktur geschaffen wurde. Die Fachkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums sehen sich in der Verantwortung für die Schnittstellen zur Jugendhilfe, zu medizinischen Einrichtungen, anderen Beratungsinstitutionen und therapeutischen Diensten, da modularisierte Hilfekonzepte bei komplexen Bedarfslagen zum Alltag gehören und einer guten Abstimmung bedürfen, wenn Synergien wirksam werden sollen.
Zum Hintergrund
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die vom Bund ratifiziert und im Hessischen Schulgesetz umgesetzt wurde, fordert eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung aller Menschen. Inklusive Beschulung fordert die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Beeinträchtigungen) im Regelschulsystem, soweit die Eltern dies wünschen.
Ausführliche Informationen zum Thema „Modellregion Inklusive Bildung in der Stadt Kassel“ finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Kassel unter http://www.stadt-kassel.de//aktuelles/meldungen/infos/21923/index.html
Hinweis an die Redaktionen: Dort finden Sie auch ein Videopodcast mit Schuldezernentin Anne Janz zum Thema Inklusive Bildung.
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