In der zwischen Stadt Kassel und dem Bund umstrittenen Frage über den Erhalt und Betrieb der Kasseler Stadtschleuse soll nun ein neutrales Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden. Darauf haben sich die Stadt Kassel, das Land Hessen und das Bundesverkehrsministerium geeinigt.
10. September 2015. Ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Vertrages mit der Stadt Kassel aus dem Februar 1952 als Eigentümerin der Kasseler Stadtschleuse verpflichtet, deren Betrieb und Unterhaltung dauerhaft sicherzustellen? Diese zwischen Stadt Kassel und dem Bundesverkehrsministerium strittige Frage wird nun ein neutrales Rechtsgutachten klären, auf das sich Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen, die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und Ministerialdirigent Reinhard Klingen für das Bundesverkehrsministerium verständigt haben. Die Ergebnisse des Gutachtens werden vom Bund und der Stadt – vorbehaltlich einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung - als verbindlich akzeptiert.
„Ich bin froh, dass wir uns darauf verständigt haben, die Rechtslage zu klären, bevor die sanierungsbedürftige Schleuse Ende 2016 aus technischen Gründen geschlossen werden müsste“, erklärt Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen. Der Erhalt der Schleuse sei für die Stadt Kassel, die wirtschaftliche Entwicklung der Region und den Wassertourismus von großer Bedeutung. Hilgen: „Die Fulda ist eine wichtige Lebensader für unsere Stadt – und eine funktionstüchtige Schleuse ihr Herz.“ Er werde nun eine Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung einbringen, mit der die Beauftragung des Gutachtens beschlossen und die Verbindlichkeit der Ergebnisse bekräftigt werden soll.
Auch die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zeigte sich erfreut: „So weit waren wir noch nie. Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir es geschafft haben, dass die Kasseler Stadtschleuse weiterhin in Betrieb bleibt bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind. Das ist ein großer Erfolg. Für diese Zusage bin ich Herrn Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, und Herrn Ministerialdirigent Reinhard Klingen sehr dankbar.“ Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann hatte sich auf Bundesebene für den Erhalt der Schleuse stark gemacht. „Nach zahlreichen persönlichen, intensiven Gesprächen in Berlin in den letzten Monaten konnten Herr Bundesminister Alexander Dobrindt und ich uns auf ein gemeinsames Verfahren verständigen, das ich mit Herrn Oberbürgermeister Hilgen rückgekoppelt habe“, erläuterte Justizministerin Eva-Kühne-Hörmann den Verlauf der Gespräche.
Hintergrund: Das Bundesverkehrsministerium plant im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans, eine Herabstufung von Fulda und Oberweser von einem Wasserverkehrsweg zu einer „sonstigen Wasserstraße“. Der Bund will die Kasseler Stadtschleuse nicht grundhaft Instand setzten, da dies nach seiner Ansicht nach unwirtschaftlich sei. Damit droht, dass die sanierungsbedürftige Schleuse Ende 2016 geschlossen wird.
Die Stadt Kassel und das Land Hessen berufen sich dagegen auf einen 1952 geschlossenen Vertrag zwischen Stadt und Bund sowie die darin seinerzeit vertraglich festgelegten Unterhaltsverpflichtungen des Bundes, die auch den Betrieb, die Bedienung und die Unterhaltung der neben der Wehranlage gelegenen Schifffahrtsschleuse umfassen.
(Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Kassel und des Hessischen Ministeriums der Justiz)
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Luftbild der Stadtschleuse der Fulda in Kassel. (Foto: Stadt Kassel)
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