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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 21.09.2015
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Bürgermeister-Stichwahl am Sonntag – Hinweise für Wahl im Wahllokal Für die am kommenden Sonntag, 27. September, stattfindende Bürgermeister-Stichwahl sind alle diejenigen wahlberechtigt, die bereits ins Wählerverzeichnis für die Wahl am 13. September eingetragen waren. Das Wahlamt der Stadt Iserlohn versendet keine neuen Wahlbenachrichtigungen, die "alten" behalten ihre Gültigkeit. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann dennoch in seinem Wahllokal wählen gehen. Jeder, der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann dort gegen Vorlage seines Personalausweises seine Stimme abgeben. Am Sonntag, 27. September, gelten die gleichen Stimmbezirke wie beim ersten Wahlgang. Das Wahlamt der Stadt Iserlohn weist aber darauf hin, dass sich bei den folgenden vier Stimmbezirken Änderungen bei den Wahllokalen ergeben haben: Stimmezirk 012 Stimmbezirk 091 Stimmbezirk 143 Stimmbezirk 242 Wie beim ersten Wahlgang haben die Wahllokale am kommenden Sonntag wieder von 8 bis18 Uhr geöffnet. |
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