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Hanau, 25. September 2015
Dringend Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hanau und Main-Kinzig-Kreis gesucht

Die Jugendämter des Main-Kinzig-Kreises und der Stadt Hanau suchen dringend Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, da eigene Aufnahmekapazitäten derzeit erschöpft sind.  Diese Inobhutnahme von 12- bis 17-Jährigen ist für ein bis vier Monate notwendig. Zum Jahresbeginn 2016 werden beide Jugendhilfeträger über mehr eigene Wohnraum für diese Flüchtlinge verfügen können als bisher. Wer sich die Herausforderung für die eigene Familie zutraut, wendet sich ab Montag, 28. September, an die Pflegekinderdienste von Kreis und Stadt unter den Telefonnummern 06051/8514645 oder 06181/295601.

Die unbegleiteten Minderjährigen gehören zu den Flüchtlingen, die derzeit im Notquartier in der Hanauer August-Schärttner-Halle ankommen. Überwiegend handelt es sich dabei um Jungen aus verschiedenen Herkunftsländern. Täglich überprüft das städtische Jugendamt dort, welche alleinstehenden 12- bis 17-Jährigen unter den Angekommenen sind, um sie in einem geschützten Raum unterzubringen. So zu verfahren, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Jugendämter von Stadt und Kreis kommen für die Kosten auf, die durch die Inobhutnahme der jungen Menschen in den Gastfamilien entstehen. Dazu gehört auch die Krankenversicherung. Im Rahmen der begrenzten Jugendhilfe erhalten die Gastfamilien ein monatliches Pflegegeld. Beide Jugendämter bieten aufnahmewilligen Gastfamilien selbstverständlich auch Beratung an und helfen in Konfliktfällen.

Um das Asylverfahren der jungen Menschen müssen sich die Gastfamilien nicht kümmern. Dafür bestellt das Familiengericht eigens Vormünder.

Wer ein oder zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen will, muss selbst mindestens 25 Jahre alt sein. Familien oder Paare müssen ein ärztliches Attest für ihren Gesundheitszustand nachweisen und ein erweitertes Führungszeugnis anfordern. Ihre Bereitschaft mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, wird ebenfalls vorausgesetzt.

Wünschenswert, aber nicht verpflichtend ist eine pädagogische Ausbildung, um für die Herausforderungen bei der Inobhutnahme besser gewappnet zu sein. Daher richtet sich der Hilferuf der Jugendämter insbesondere an ehemalige Lehrkräfte, Erzieherinnen sowie Sozialarbeiter und –innen, die im Ruhestand leben.

Ein eigenes Zimmer für die jugendlichen Flüchtlinge in den Gastfamilien ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für die Aufnahme. Die 12- bis 17-Jährigen besitzen kaum Fremdsprachenkenntnisse, sind erfahrungsgemäß aber auch im Spracherwerb  äußerst lernwillig. Ihre Beschulung und Sprachunterricht sicherzustellen, streben die Jugendämter an, wobei das je nach Alter schwierig oder nicht direkt umsetzbar ist.

 



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266

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