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Auslegung des Entwurfs des ergänzten und geänderten Bebauungsplans IKG 1 "Westmünsterland Gewerbepark A 31"
vom 14. Oktober bis 16. November 2015 (einschließlich) in Borken, Heiden und Reken
12. Oktober 2015. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Westmünsterland Gewerbepark A 31 hat in ihrer Sitzung am 01.09.2015 die Aufstellung des geänderten und ergänzten Bebauungsplans IKG 1 "Westmünsterland Gewerbepark A 31" im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. In der gleichen Sitzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands den Entwurf des geänderten und ergänzten Bebauungsplans IKG 1 "Westmünsterland Gewerbepark A 31" gebilligt und den Beschluss gefasst, den dazu vorgelegten Bebauungsplanentwurf erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Borken vom 06.10.2015, Nummer/Jahrgang: 08/2015, veröffentlicht.
Die Bebauungsplanunterlagen einschließlich der genannten umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung in der Stadt Borken sowie den Gemeinden Heiden und Reken als Trägergemeinden des Zweckverbands – jeweils in den örtlichen Rathäusern – eingesehen werden.
Der Entwurf des geänderten und ergänzten Bebauungsplans (bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts) sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen liegen aus in der Zeit vom 14. Oktober bis 16. November 2015 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken, Raum C-367, zu den folgenden Zeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Reken, Kirchstraße 14, 48734 Reken, im Bürgerbüro (Erdgeschoss) und im Foyer des Bauamtes (2. OG) während der Dienststunden zu den folgenden Zeiten:
- Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Montag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag u. Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Heiden, Rathausplatz 1, 46359 Heiden, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.11, während der Dienststunden:
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Das gesamte Amtsblatt der Stadt Borken vom 06.10.2015 erhalten Sie hier: http://www.borken.de/de/rathauspolitik/amtsblatt/amtsblaetter-2015/amtsblatt08-2015.html
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