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Magdeburg, 30. Oktober 2015
Stadtratsvorsitzender stellt Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses
Versandt im Auftrag des Stadtratsvorsitzenden Andreas Schumann

Der Vorsitzende des Magdeburger Stadtrats, Andreas Schumann, hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Er begründet das mit der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Der Antrag wurde gestern an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

 

Hintergrund ist ein Artikel in der Zeitung „Magdeburger Volksstimme“ vom 23. Oktober 2015. Darin wurde über die Anmietung eines leer stehenden Bürogebäudes in der Agnetenstraße 14 berichtet, das zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollte. Dieser Artikel beruht in wesentlichen Teilen auf der Begründung einer Drucksache des Stadtrats, die in nichtöffentlicher Sitzung am selben Tag beschlossen wurde. Der Text der dritten und vierten Spalte des Artikels entspricht fast wörtlich Teilen der Drucksachenbegründung. Hier wurde offensichtlich abgeschrieben.

 

Die Drucksache wurde zur Vorbereitung der Stadtratssitzung am 20.10.2015 im digitalen städtischen Informationssystem „Session“ eingestellt und einen Tag später für die Infosysteme „Amtsinfo“ und „Ratsinfo für Stadträte“ freigegeben. Danach hatten auf die Drucksache sowohl alle Stadtratsmitglieder als auch weitere interne Session-Nutzer der Verwaltung Zugriff. Es ist davon auszugehen, dass eine dieser Personen, die zugleich Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches ist, der Volksstimme bereits vor der Stadtratssitzung am 23.10.2015 die Drucksache mit Begründung hat zukommen lassen.

 

Der Inhalt einer nichtöffentlichen Drucksache unterliegt dem Schutzbereich des Strafgesetzbuches. Die Drucksache wurde als Liegenschaftsangelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Über den Inhalt sollte somit nur eine begrenzte Anzahl von Personen Kenntnis erhalten. Die Tatsache, dass die Drucksache auf den Infosystemen „Amtsinfo“ und „Ratsinfo für Stadträte“ bereitgestellt worden ist, ändert nichts daran, dass der Inhalt als geheim einzustufen war, denn auch noch zu diesem Zeitpunkt war die Möglichkeit der Kenntniserlangung nur einem beschränkten Personenkreis möglich.

 

Durch diese unbefugte Weitergabe droht das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Verwaltung erschüttert zu werden, denn zum Zeitpunkt der Weitergabe war die Drucksache noch nicht durch den Stadtrat beschlossen, sondern es handelte sich vielmehr nur um eine interne Beschlussvorlage. Zu diesem Zeitpunkt hätten Verhandlungen mit potentiellen Vermietern von Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung noch scheitern können. Denn erst durch die Beschlussfassung des Stadtrates wurde die Verwaltung beauftragt, Mietverträge auszuhandeln und abzuschließen.

 

Hinweis an die Medienvertreter:

Für Rückfragen steht Ihnen Andreas Schumann telefonisch unter 0171/ 4956 306 zur Verfügung.



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