Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird gefördert

04. November 2015. Damit es ausreichend Wohnungen für Menschen mit Behinderungen gibt, bezuschusst das Land Hessen den Umbau von Wohnungen – vorausgesetzt, diese bestehen bereits und werden vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzt. Die Wohnungen und das Wohnumfeld sollten baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.

Gefördert wird zum Beispiel der Umbau von Bädern oder Küchen mit bis zu 5.000 Euro, der Einbau von geeigneten Aufzügen mit maximal 6.000 Euro. Andere Maßnahmen, wie die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder die Errichtung von Rampen werden als Einzelmaßnahmen mit höchstens 2.500 Euro gefördert.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmen, die weniger als 1.000 Euro kosten, werden nicht gefördert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Mit der Baumaßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein.

Interessenten für Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Kassel können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Kassel, Abteilung Wohnungsbauförderung, unter der Rufnummer 05 61/7 87-61 14 oder im Internet unter www.wibank.de informieren.

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