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Änderungen im Melderecht seit dem 01. November 2015

Einzugsbestätigung vom Wohnungsgeber erforderlilch

06. November 2015. Seit dem 01. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Hierdurch wird das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Wer umzieht muss nun innerhalb von 14 Tagen seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden. Hierzu muss eine Einzugsbestätigung vom Wohnungsgeber (Vermieter und, wenn der Vermieter kein Eigentümer ist, auch von diesem) vorgelegt werden.

Der Vermieter hat somit eine Mitwirkungspflicht. Er hat Angaben darüber zu machen, welche Personen, zu welchem Zeitpunkt in seine Wohnung eingezogen sind. Diese Wohnungsgeberbestätigung soll sog. Scheinanmeldungen verhindern. Wird die Einzugsbestätigung nicht ausgestellt, drohen Strafen von bis zu 1.000 EUR.

Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie sich unter www.borken.de herunterladen.

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Einzugsbestätigung



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