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Hanau, 12. November 2015
Städtischer Winterdienst in Hanau ist für Schnee und Eis gerüstet

Der städtische Winterdienst steht seit 1. November 2015 parat, um im Fall der Fälle dafür zu sorgen, dass die Hauptverkehrsstraßen der Stadt sicher zu befahren sind. Die Einsatzperiode 2015/16 des Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) endet am 31. März. In einer Pressekonferenz stellte Stadtrat Andreas Kowol das bewährte Räum- und Streukonzept vor.

Entsprechend dem Hessischen Straßengesetz hat HIS die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen. Zudem müssen die Einsatzkräfte bei Schnee- und Eisglätte streuen, soweit das erforderlich ist, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Nach geltender Rechtsprechung ist hierbei von einem Zeitraum von 4 bis 20 Uhr auszugehen. Zu bedienen sind dabei verkehrswichtige und gefährliche Stellen.

Insgesamt 115 Mitarbeiter von HIS bilden den Kern des städtischen Winterdienstes. 130 Kilometer Straßen und 130 Kilometer Gehwege, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Dringlichkeitsstufen, gilt es bei Bedarf von Eis und Schnee zu befreien, damit größere Staus und Behinderungen vermieden und die Verkehrssicherheit  gewährleistet wird. Dazu stehen dem städtischen Winterdienst insgesamt 30 Fahrzeuge zur Verfügung, von fünf großen Streufahrzeugen bis zu 25 kleinen Einsatzfahrzeugen für das Räumen und Streuen auf Gehwegen.

Der Winterdienst in Hanau bezieht seine Wetterprognosen per Internet. Mit einem privaten Wetterdienst hat die Stadt einen Vertrag abgeschlossen. Ziel sind möglichst punktgenaue Vorhersagen, um die Rufbereitschaft so effektiv wie möglich zu gestalten.

Im vergangenen  Winter 2014/15 gab es 29 Rufbereitschaftstage. Die tatsächliche Einsatzzeit belief sich auf 13 Tage. Dabei streuten HIS-Mitarbeiter 186 Tonnen Tausalz in Verbindung mit rund 50 Tonnen Magnesiumchloridlösung sowie 132 Tonnen Splitt.

Für das Lagern von Streugut verwendet der Eigenbetrieb auch Kleinsilos, um die Streufahrzeuge zu beschicken. Das umständliche Beladen und die langen Rückwege zum Betriebshof lassen sich dadurch vermeiden. Die Kleinsilos sind auf verschiedene Plätze im Stadtgebiet verteilt, dabei ist die Tourenplanung berücksichtigt. Zur Entnahme wird nur der Schieber geöffnet und das Streugut läuft problemlos in das Streufahrzeug.

Die Stadt setzt aus ökologischen Gründen Streusalz, dessen Tauwirkung durch den Zusatz von Magnesiumchlorid noch gesteigert wird, nur auf den Hauptverkehrsstrecken ein. Die Gehwege werden mit Splitt abgestreut.

Über die gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung der Stadt hinaus sind Eigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen, gemäß geltender Satzung  verpflichtet die dortigen Gehwege von Schnee und Eis zu räumen und mit abstumpfendem Material abzustreuen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann diese Aufgabe auch einem Dritten übertragen. Die Pflicht zum Winterdienst gilt montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.

HIS weist aufgrund  der Erfahrungen aus dem vergangenen Winter darauf hin, dass die Übernahme der Straßenreinigung durch die Stadt in der Innenstadt bzw. in den Fußgängerzonen die dortigen Eigentümer nicht von ihrer Pflicht zum Winterdienst entbindet. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt dort als solcher ein Seitenstreifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Unabhängig von den Arbeiten des städtischen und privaten Winterdienstes ruft HIS alle Verkehrsteilnehmenden dazu auf, sich den Witterungsverhältnissen entsprechend zu verhalten und die nötige Vorsicht walten zu lassen. Nur so lässt sich das Unfallrisiko auch bei winterlichen Witterungsverhältnissen deutlich senken.

 

 



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266




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Winterdienst
Sehen den städtischen Winterdienst für Schnee und Eis auf Hanaus Straßen gerüstet: Stadtrat Andreas Kowol, HIS-Abteilungsleiter Ralph Sterk und HIS-Einsatzleiter Frank Leonhardi (von links).



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