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Münster, 18.11.2015

Längere Einsatzzeiten für Laubbläser
Arbeiten dienen vor allem der Verkehrssicherheit / Ausnahmegenehmigung bis zum 15. Dezember

Münster (SMS) Zurzeit fallen in der Stadt große Mengen Laub an, die von öffentlichen Wegen, Plätzen und aus den Grünanlagen entfernt werden müssen. Diese Arbeiten, bei denen auch Laubbläser eingesetzt werden, dienen vor allem der Verkehrssicherheit. Nur mit dem rationellen Einsatz der Technik ist es möglich, die Laubmassen im gesamten Stadtgebiet zeitnah zu beseitigen, so dass die Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer minimiert wird. Daher hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beim städtischen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, die längere Einsatzzeiten der Laubblasgeräte ermöglicht.

Mit der Ausnahmegenehmigung, die bis zum 15. Dezember gilt, dürfen sowohl städtische Mitarbeiter als auch von der Stadt Münster beauftragte Pflegefirmen die Geräte in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr, also auch in der Mittagszeit, in Wohngebieten einsetzen. Nichtsdestotrotz bemühen sich die Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in jedem Fall darum, die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung durch die lautstarken Geräte möglichst gering zu halten. Fragen zum Einsatz der Laubblasgeräte beantwortet Jürgen Staubach unter Tel. 02 51/4 92-67 18.

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