Wahl des Ausländerbeirats am 29. November

18. November 2015.

Er vertritt die Interessen und Belange der ausländischen Bevölkerung in Kassel: der Ausländerbeirat. Gewählt wird er für fünf Jahre. In den hessischen Gemeinden, Städten und Landkreisen ist es bald soweit, denn am 29. November werden wieder die Vertretungen der Ausländer gewählt. Auch Kassel öffnet seine Wahllokale für die Ausländerbeiratswahl 2015.

In Kassel sind zirka 25.600 Menschen berechtigt, den Ausländerbeirat zu wählen. Sie haben am 29. November in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimmen in den Wahllokalen im Stadtgebiet  abzugeben. Für die Wahl sind sechs Listen mit insgesamt 96 Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen. Der Kasseler Ausländerbeirat setzt sich aus 37 Mitgliedern zusammen.

Wer darf wählen?

Wahlberichtigt sind ausländische und staatenlose Einwohner Kassels. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Kassel gemeldet haben und dürfen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ausgenommen sind Personen, die durch Richterbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Jede wahlberechtigte Person hat 37 Stimmen – exakt die Anzahl der zu wählenden Mitglieder.

Folgende Listen schicken Bewerberinnen/ Bewerber ins Rennen:

 

Diese Wahllokale haben am 29. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet:

 

In den bereits versendeten Wahlbenachrichtigungen sind jeweils der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben. Im Stadtgebiet Kassel ist jeder Wahlraum barrierefrei zu erreichen. Mit den Wahlbenachrichtigungen sind auch Musterstimmzettel versandt worden, auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgedruckt sind. Diese Musterstimmzettel sind auch im Rathaus erhältlich (Obere Königsstraße 8, Zimmer Z 10-Z 16).

Briefwahl

Wer nicht am Wahltag im Wahllokal wählen kann oder will, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Anträge für die Briefwahlunterlagen können auf folgenden Wegen gestellt werden:

schriftlich

per E-Mail an briefwahl@kassel.de

online über das Formular auf http://www.serviceportal-kassel.de

persönlich an der Information im Rathaus

 

Wer seine Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragt, kann dort auch direkt wählen. Die Information hat montags und mittwochs von 8 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Am Samstag, 21. November können die Briefwahlunterlagen von 9 bis 12 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden. Der letzte Zeitpunkt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist am Freitag, 27. November, 13 Uhr.

Informationen in anderen Sprachen, öffentliche Bekanntmachungen, Informationen zum Wahlrecht, einen Musterstimmzettel und einen Video-Podcast finden Sie online unter: http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/auslaenderbeirat/2015/.

Die Wahlbehörde erreichen Sie telefonisch über das städtische Servicecenter unter der Rufnummer 115 (ohne Vorwahl). 

Hintergrund

Der Ausländerbeirat ist die gewählte, kommunale Vertretung der Migrantinnen und Migranten. Er wird alle fünf Jahre direkt von der ausländischen Bevölkerung gewählt. Der Ausländerbeirat ist mit Rechten und Befugnissen in der Hessischen Kommunalverfassung verankert. Alle hessischen Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnern sind verpflichtet, einen Ausländerbeirat wählen zu lassen. Andere Gemeinden und Landkreise können freiwillig einen Ausländerbeirat einrichten.

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