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Magdeburg, 20. November 2015
Streusalz eingelagert, Fremdfirmen beauftragt – Winterdienst ist gut vorbereitet
Räumfahrzeuge stehen bereit

Auch wenn die ersten Schneefälle noch auf sich warten lassen: Die Vorbereitungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes für die neue Wintersaison sind pünktlich zum 1. November abgeschlossen. Die Räum- und Streufahrzeuge stehen bereit, Streusalz ist eingelagert, die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen ist erfolgt.

 

„Es ist nicht absehbar, wie viel Schnee und Eis der Winter bringen wird. Auch wenn der zurückliegende Winter sehr mild war, wurden 1100 Tonnen Salz nachgeordert,“ erläutert die Betriebsleiterin Doris König.

 

„Weiterhin bleiben die bewährten Regelungen des im September 2010 vom Stadtrat beschlossenen Winterdienstkonzeptes beibehalten“, stellt Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz klar. „Das heißt, die Stadt sorgt für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten. Wir erwarten aber auch, dass alle Eigentümer ihren Pflichten nachkommen.“

 

Zudem wird bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen eine „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besondere Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen festlegt, um ein weitgehend reibungslos funktionierendes Verkehrssystem aufrecht zu erhalten.

 

„In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen müssen wir uns jedoch zunächst auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen Straßen der Priorität 1 konzentrieren. Winterdienst auf nachrangigen Straßen können wir erst leisten, wenn es die Kapazitäten zulassen“, so der Leiter des städtischen Winterdienstes Andreas Stegemann.

 

„Wichtig ist, dass auch alle Hauseigentümer ihre Pflichten kennen und ihnen nachkommen, um Ordnung und vor allem Sicherheit auch an schneereichen Tagen zu gewährleisten“, betont der Beigeordnete Holger Platz. „Um Grundstückseigentümer und Anlieger über ihre Pflichten im Winter zu informieren, halten wir eine Broschüre mit dem Titel ‚Winterdienst in der Landeshauptstadt Magdeburg’ bereit. Sie ist in den BürgerBüros und beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos erhältlich und kann im Internet unter www.magdeburg.de heruntergeladen werden“, ergänzt die Betriebleiterin des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes Doris König. „Wir erläutern darin gesetzliche Grundlagen sowie Rechte und Pflichten im Winterdienst und benennen die richtigen  Ansprechpartner.“   

 

Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen, und manchmal ist es besser, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen. „Wir bitten, Autos so zu parken, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. Falsch geparkte Autos erschweren oft die Räumung von Straßen. Das kostet wertvolle Zeit. Winterdienstprofis und Verkehrsteilnehmer müssen jetzt gut zusammenarbeiten, um eine sichere Mobilität in der Stadt aufrecht zu erhalten“, ergänzt Winterdienstchef  Andreas Stegemann.

 

 

Hintergrundinformationen zur Räum- und Streupflicht in Magdeburg

Bei Schneefall und Eisglätte sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese in einer Breite von 1,25 Metern geräumt und bei Glätte abgestumpft werden, so dass sie sicher begehbar sind. In Straßen ohne Gehwege ist auf jeder Straßenseite ein Randstreifen von 1,50 Metern zu beräumen und zu streuen. Dabei sollte der Schnee – wenn möglich – nicht auf die Straße, sondern auf das eigene Grundstück geschoben werden.

 

Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden.

 

Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.



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