
Gesonderte Einladungen für den Termin werden nicht verschickt. Sofern Einwendungen erst nach Ablauf der Einwendungsfrist eingegangen oder ungültig sind, werden die Einwender hierüber in den nächsten Tagen schriftlich informiert. Bei einigen Einwendungen ist dies jedoch nicht möglich, da Teile der Absenderadresse fehlen.
Weitere Informationen zur Terminverlegung sind unter www.hochsauerlandkreis.de unter „Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde“ oder im Amtsblatt des Kreises abrufbar.