Alle Meldungen | Medienarchiv | E-Mail Abo | Im Pressearchiv suchen

Der öffentliche Bürgersteig ist von Strauchwerk, Hecken und überragenden Zweigen und Ästen freizuhalten

26. November 2015. Der Winter steht vor der Tür. Wer es noch nicht gemacht hat, ist sicher gerade in den letzten Zügen, um seinen Garten winterfest zu machen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der öffentliche Bürgersteig und auch die Fahrbahn von Strauchwerk, Hecken und überragenden Zweigen und Ästen frei zu halten ist. Nach dem Straßen- und Wegegesetz ist das Freihalten des Verkehrsraum gesetzlich vorgeschrieben.

Es muss gewährleistet sein, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Väter und Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer den Bürgersteig nutzen können, ohne von Strauchwerk, Hecken oder überragenden Zweigen und Ästen behindert zu werden. Die überragenden Zweige und Äste sind bis zur Grundstücksgrenze durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin zurückzuschneiden.

Im Frühjahr wird die Stadt Borken nochmals die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Grün auf dem Gehweg (2)



Bildinformationen



Stadt Borken ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

ang="de_DE" class="no-js"> Website der Stadt Borken im Münsterland - Stadt Borken Skip navigation