Ehrenamtliche Wahlhelfer in Magdeburg gesucht!
Landtagswahl 2016
Für die Landtagswahl am 13. März 2016 werden in der Landeshauptstadt Magdeburg Wahlhelfer gesucht. Als solche können Wahlberechtigte ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Magdeburg tätig werden. Sie werden als Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer für die 159 Wahlvorstände in den Wahllokalen und den voraussichtlich 27 Briefwahlvorständen eingesetzt.
Nach Möglichkeit werden die Mitglieder der Wahlvorstände in dem Stadtteil zum Einsatz kommen, in dem sie wohnen. Die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder sorgen am Wahltag ab ca. 7.00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl im Wahllokal und zählen ab 18.00 Uhr die abgegebenen Stimmen aus. In der Regel wird jeder Wahlvorstand mit sieben Personen besetzt.
Auf Grundlage einer vom Stadtrat neu beschlossenen Satzung wird als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld von 40 Euro an Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer gezahlt. Beisitzer erhalten 30 Euro. Bei einem Briefwahlvorstand gehen 35 bzw. 25 Euro an die ehrenamtlich tätigen Mitglieder. Die Wahlvorsteher bzw. Schriftführer allgemeiner Wahlvorstände, die nach der Auszählung der Stimmen die Wahlunterlagen dem Wahlamt überbringen, erhalten darüber hinaus einen zusätzlichen Betrag von 10 Euro. Wird bei diesem Transport der eigene PKW genutzt, wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 15 Euro gewährt. Die Gesamtbeträge werden erstmals per Banküberweisung gezahlt. Für die Teilnahme an einer vorherigen freiwilligen Schulung werden als Aufwandsentschädigung für Fahrscheine oder Parkgebühren fünf Euro gewährt.
An der Mitwirkung Interessierte können sich im Amt für Statistik (Wahlamt) der Landeshauptstadt Magdeburg, Julius-Bremer-Straße 10 oder telefonisch (03 91/5 40 26 08 und 03 91/5 40 25 54) bzw. per E-Mail (statistik@magdeburg.de) melden. Alternativ ist auch eine Anmeldung im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen (Bereich: „Wahlhelfer“) möglich. Die Berufungen in die Wahlvorstände erfolgen in den Monaten Januar bis März 2016.
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