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Stadt Borken sagt danke: Über 20.000 EUR auf städtischem Spendenkonto für Flüchtlinge

Spendenaktion geht weiter: "Stadt Borken hilft Flüchtlingen"

11. Dezember 2015. Die Stadt Borken hatte im September 2015 ein Spendenkonto für die Flüchtlinge in der Notunterkunft Schönstattau Au eingerichtet. Mittlerweile sind auf dem Konto 20.402,49 EUR (Stand gestern) an Spendengeldern eingegangen.

Aus diesen Spendengeldern wurden bisher Lernmaterialien für die Kinder sowie Fußballtore angeschafft. Weiterhin wurden daraus eine befristete halbe Betreuungsstelle für Kinder- und Jugendliche, Unterstützung bei den Sprachkursen und sonstige Maßnahmen der Integrationsarbeit finanziert. Die Stadt Borken dankt allen Spenderinnen und Spendern für ihr Engagement.

Mittlerweile hat sich die Situation in Borken verändert. Durch eine schnellere Registrierung der Flüchtlinge und deren Zuweisung an Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen, wechselt die Belegung der Landes-Notunterkunft in der Schönstatt Au nun schneller. Der ungefähre Aufenthalt in der Notunterkunft beträgt zur Zeit nur ca. drei Wochen. Zur Zeit befinden sich dort lediglich 18 Personen. Auch Borken bekommt seit Wochen immer mehr Flüchtlinge direkt zugewiesen, die dezentral im Stadtgebiet und in der Sammelunterkunft am Butenwall unterbracht werden. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Belegung der Schönstatt Au sinkt und die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge in Borken massiv steigt.

Aufgrund dieser aktuellen Entwicklung erweitert die Stadt Borken nun den Verwendungszweck der zukünftigen Spenden. Diese sollen nun auch für alle zugewiesenen Flüchtlinge verwendet werden. Die Spendengelder sollen insbesondere für Projekte mit Ehrenamtlichen verwendet werden, wenn dafür keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies sind unterschiedliche Integrationsprojekte wie z.B. Frauenveranstaltungen und Maßnahmen der Verkehrserziehung, so Brigitta Malyszek, Integrationsbeauftragte der Stadt Borken.

Die Stadt Borken freut sich über weitere Spenden. Hier das eingerichtete Spendenkonto bei der Sparkasse Westmünsterland:

HINWEIS: Um die Spende bei der Steuererklärung berücksichtigen zu können, benötigen Sie keine Spendenquittung. Es genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung in Form eines Kontoauszuges oder eines PC- Ausdruckes beim Online-Banking.


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