Altengerechtes und barrierefreies Wohnen am Wallweg
Magistrat stimmt Änderung der Bauleitplanung zu
Eine altengerechte und barrierefreie Wohnanlage soll auf einem bisher weitgehend ungenutzten Grundstück nördlich des Wallwegs und der Friedrich-Ebert-Anlage entstehen. Einer entsprechenden Änderung der Bauleitplanung und Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat der Magistrat bereits zugestimmt, die Stadtverordnetenversammlung wird sich am Montag mit dem Projekt beschäftigen.
Die Nachfrage nach Wohnraum ist in der Brüder-Grimm-Stadt ungebrochen hoch. Eine Möglichkeit, diese zu befriedigen, ist, durch die Nachverdichtung von Innenstadtlagen neue Angebote zu schaffen. Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky das jetzt vorgestellte Projekt kommentierte, fügt sich das Vorhaben einerseits hervorragend in die Umgebung ein und sorge für eine Aufwertung des Quartiers. Zudem stelle die innenstadtnahe Lage gerade für ältere Menschen einen wichtigen Aspekt für ein attraktives Wohnumfeld dar, da zahlreiche Angebote für den täglichen Bedarf in unmittelbarer Nähe lägen und zu Fuß zu erreichen seien. „Die Planungen der UBZ Unternehmensberatung aus Aschaffenburg als Vorhabenträger können wir an dieser Stelle nur begrüßen.“
Nach den Worten von Bernhard Zwiesler, Geschäftsführer der UBZ, sehen die Pläne vor, hier einen Nutzungsmix aus Wohnen und Dienstleistungen anzusiedeln. Die dafür erforderliche Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit den angestrebten Beschlüssen auf den Weg gebracht. Die Unternehmensberatung hatte nach erfolgreichen Verhandlungen mit dem Voreigentümer ein schriftliches Ersuchen an die Stadt Hanau gerichtet.
Wichtig ist dem OB dabei, dass ein Teil des Areals, der südlich der Kindertagesstätte Brüder-Grimm liegt, auch künftig als ergänzendes Außengelände der KiTa genutzt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sehe zwei zeitlich aufeinander folgende Nutzungen vor. Für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren werde die Fläche als Freifläche für die Brüder-Grimm Kindertagesstätte zur Verfügung stehen. Anschließend könne sie als Baufläche für eine Misch- oder Wohnnutzung festgesetzt werden. Für den Fall, dass der städtische Pachtvertrag für die Nutzung als Kita-Freifläche vor Ablauf der 20 Jahre endet, sei das Grundstück entsprechend früher als Baufläche nutzbar.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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