Höheres Wohngeld ab Januar 2016: Rechtzeitig Antrag stellen

23. Dezember 2015. Die meisten der 25.000 Haushalte, die aktuell Wohngeld in Hessen erhalten, können ab Jahresbeginn 2016 mit mehr Geld rechnen. Grund für diese Leistungsverbesserung ist die neue Wohngeldreform, die von Bund und Ländern vereinbart wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Gerade für Familien und Rentnerhaushalte kann es sich lohnen, gleich im Januar einen Wohngeldantrag zu stellen. Wohngeldleistungen setzen immer in dem Monat ein, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher ist es wichtig, Wohngeld rechtzeitig zu beantragen und so kein Geld zu verschenken. Für Kasseler Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen oder schon einen Antrag gestellt haben, wird automatisch geprüft, ob und in welcher Höhe sich ein höherer Wohngeldanspruch ergibt.

Wohngeld können auch Eigentümerinnen oder Eigentümer einer Immobilie als Zuschuss zur Belastung erhalten, wenn sie diesen Wohnraum selbst bewohnen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Anträge sind für das Kasseler Stadtgebiet bei der Wohngeldbehörde der Stadt Kassel zu stellen. Die Postadresse lautet: Magistrat der Stadt Kassel, -Wohngeldbehörde-, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel.

Wegen der zu erwartenden hohen Anzahl von Wohngeldanträgen wird empfohlen, den Antrag nicht persönlich abzugeben, sondern vollständig ausgefüllt und unterschrieben in die Hausbriefkästen des Rathauses oder in den Briefkasten an der Eingangstür der Wohngeldbehörde (Wilhelmsstraße 6) einzuwerfen. Sofern von Seiten der Wohngeldbehörde Rückfragen bestehen, wird mit den Kunden ein Termin vereinbart.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Stadt Kassel www.serviceportal-kassel.de/ unter dem Stichwort „Wohngeld“ eingesehen werden.

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