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Zulassung von E-Fahrzeugen

07. Januar 2016

Der Landkreis Leer weist nochmal darauf hin, dass durch eine Änderung der Zulassungsverordnung seit Herbst die Möglichkeit besteht, Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Sonderkennzeichen zu versehen.

Für reine Elektroautos bestehen dabei keine Einschränkungen. Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie mit einem E-Kennzeichen zugelassen werden können.

Auf Antrag bei der Zulassungsstelle des Landkreises Leer wird das Kennzeichen im Anschluss mit einem „E“ versehen. Dieses ist vergleichbar mit dem „H“ für historische Fahrzeuge (Oldtimer).

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