Verkaufsoffene Sonntage bis zum 28. Januar anzeigen
Erlass von Rechtsverordnungen für 2016
Auf Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes von Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt Magdeburg jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen. Alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter werden gebeten, die für 2016 geplanten verkaufsoffenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses bis zum 28. Januar anzuzeigen.
Ziel ist es, diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten jedoch nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage ausgewählt werden.
Die Informationen nimmt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4) bis zum 28. Januar entgegen. Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes, Anja Kaiser, unter der Rufnummer 0391/ 540 2048 zur Verfügung.
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