13. Januar 2016

Erteilung von Baugenehmigungen

Kreis Viersen übernimmt Zuständigkeit für die Stadt Tönisvorst

Kreis Viersen

Seit 1. Januar 2016 ist der Kreis Viersen für die Erteilung von Baugenehmigungen und sonstigen bauaufsichtlichen Angelegenheiten für die Stadt Tönisvorst zuständig. Neben den Gemeinden Schwalmtal, Brüggen, Grefrath und Niederkrüchten ist Tönisvorst die fünfte Kommune, für die der Kreis in diesem Bereich verantwortlich ist. Auch  Anträge auf Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Teilungsanträge für Grundstücksteilungen sind nun zentral bei der Kreisverwaltung einzureichen.

Die Servicezeiten des Kreises sind montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr. Eine persönliche Bauberatung durch den zuständigen Sachbearbeiter ist montags und donnerstags jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr in der Kreisverwaltung, Rathausmarkt 3 in Viersen, möglich. Terminabsprachen, auch zu anderen Zeiten, für die Stadt Tönisvorst sind unter Telefon 02162/39-1419, -1426 und 1427 oder per E-Mail an bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de möglich.

www.kreis-viersen.de

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
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