14. Januar 2016. Wer im Frühling 2015 infolge des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher auf die Betreuungsleistungen der städtischen Kindertagesstätten verzichten musste, kann bis zum 31. März eine anteilige Erstattung von Beiträgen beantragen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Angesprochen sind Eltern, die berufstätig waren und keinen Notdienst in Anspruch genommen haben. Die Stadtverordneten hatten im Dezember beschlossen, 66,66 Prozent der in den vier Streikwochen erhobenen Betreuungs- und Verpflegungskostenbeiträge zu erstatten. Dies gilt sowohl für die geleisteten Kostenbeiträge zur Kindertagesbetreuung als auch für die Grundschulkindbetreuung.
Eltern können die Erstattung schriftlich beantragen – formlos entweder beim Jugendamt, direkt in der jeweiligen Kindertagesstätte oder per E-Mail an jugendamt@kassel.de.
Wer bereits einen schriftlichen Antrag eingereicht hat, braucht dies nicht noch einmal zu tun.
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