Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde
Neues Hundegesetz gilt ab 1. März 2016
Zum 1. März 2016 ändert sich das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Darauf weist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg hin. Das Gesetz zur Vorsorge gegen von Hunden ausgehende Gefahren beinhaltet ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Rassen.
Die neue Regelung betrifft Hunde, die dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz unterliegen. Dabei handelt es sich um die Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Hiervon betroffen sind grundsätzlich gewerbliche und nicht gewerbliche Hundezüchter sowie auch jede Privatperson. Nach dem neuen Hundegesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig die o.g. Hunde züchtet, vermehrt und/oder mit diesen handelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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