Kommunalwahl 2016: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

25. Januar 2016. Die Wahlbenachrichtigungen für die am 6. März 2016 stattfindende Kommunalwahl werden derzeit im Kasseler Stadtgebiet per Post zugestellt. Wahlleiter Uwe Fricke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen über zwei Wochen erstrecken kann. Auch könne es vorkommen, dass die Benachrichtigung möglicherweise nicht allen Bewohnern einer Anschrift oder allen Mitgliedern einer Familie am gleichen Tag zugeht, sagt Fricke.

Wer allerdings bis 14. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, sollte sich bei der Wahlbehörde - das heißt im Briefwahlbüro der Stadt Kassel im Bürgersaal des Rathauses oder telefonisch unter 0561 / 787 8510 - erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich gegebenenfalls nachtragen lassen. Wer dies bis spätestens 19. Februar nicht getan hat, läuft Gefahr, bei der Kommunalwahl nicht wählen zu dürfen.

Im häuslichen Briefkasten ist die Wahlbenachrichtigung leicht zu erkennen: Versendet wird sie in einem weißen DIN C5-Umschlag mit der Aufschrift „Amtliche Wahlsache“. In diesem Umschlag finden die Wahlberechtigten folgende Unterlagen: ihre Benachrichtigung, einen voradressierten Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie einen Muster-Stimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Wer auch zur Wahl seines Ortsbeirats wahlberechtigt ist, erhält für die jeweilige Ortsbeiratswahl ebenfalls einen Muster-Stimmzettel.

Die Wahlbenachrichtigung enthält die Anschrift des Wahllokals. Alle Wahllokale in Kassel sind barrierefrei zugänglich. Wer am Wahltag im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, sollte mit der Benachrichtigung seine Wahlberechtigung nachweisen. Es ist jedoch auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Es genügt dann, sich mit Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal auszuweisen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der voradressierte Briefwahlantrag: Dieser ist auszufüllen, zu unterschreiben, in einen Fensterbriefumschlag zu legen, mit 70 Cent zu frankieren und in den Postkasten zu werfen. Innerhalb von sieben Werktagen sollten die Briefwahlunterlagen im häuslichen Briefkasten sein.

Man kann die Briefwahlunterlagen auch über das Online-Formular auf der Internetseite http://stadt-kassel.de/politik/wahlen/kommunalwahl/ beantragen. Das Formular kann dort online ausgefüllt und dann elektronisch an die Wahlbehörde gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wohnungs- oder auch Urlaubsanschrift per Post zugestellt. Und selbstverständlich kann seit dem 25. Januar der Briefwahlantrag im Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses auch persönlich gestellt werden oder man wählt per Brief sogar gleich vor Ort.

Zusätzlich beigefügt sind der Wahlbenachrichtigung ein Muster-Stimmzettel sowie eine Gebrauchserläuterung. Hier kann der Wahlberechtigte bereits zu Probe wählen. Auf der Rückseite des Muster-Stimmzettels finden die Wählerinnen und Wähler Informationen über ihre Möglichkeiten, ihre Stimmen abzugeben. Weitere Informationen – auch mit einem Link zu einem interaktiven Musterstimmzettel – sind auf der Internetseite http://stadt-kassel.de/politik/wahlen/kommunalwahl/ abrufbar.

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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Sascha Stiebing


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