Verkauf von Fundfahrrädern
Gebote ab sofort möglich
Das städtische Fundbüro veräußert in einem freihändigen Verkauf 25 Fundfahrräder. Die Veräußerung erfolgt an denjenigen, der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fundfahrrad abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält derjenige den Zuschlag, dessen Gebot zuerst abgegeben wurde.
Gebote können bis zum 19. Februar 2016 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das Ordnungsamt, Neue Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg geschickt oder dort persönlich abgegeben werden. Die Besichtigung der Fahrräder ist dort am 9. und 16. Februar jeweils in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr in der 2. Etage möglich.
Das Mindestgebot beträgt 1 Euro, sofern nicht zum jeweiligen Fahrrad ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde. Die 25 Fahrräder werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Fotos und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/BürgerService und im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Verfügung.
Fragen können an die Mitarbeiter des Fundbüros telefonisch unter der Rufnummer 0391/ 540 20 64 und -65 oder per Mail an stadtordnungsdienst@magdeburg.de gestellt werden.
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