Wer seine Kinder in Zukunft in Krippen und Kindergärten anmelden möchte, hat dazu noch bis zum Stichtag 29. Februar Gelegenheit, so die Mitteilung vom Jugendamt des Landkreises Leer.
Das neue Anmeldeverfahren wurde erstmals im vergangenen Jahr kreisweit eingeführt.
Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr, das am 1. August 2016 beginnt, werden kreisweit bis zum 29. Februar entgegengenommen.
Angesprochen sind also jetzt Eltern, die für das Kindergartenjahr 2016/2017 einen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Abhängig von der örtlichen Regelung erfolgt die Anmeldung entweder direkt im Kindergarten oder bei Stadt und Gemeinde vor Ort.
Wichtig ist, auch bereits vorgemerkte Kinder sind anzumelden und der Stichtag gilt auch für die Anmeldung in Krippen.
Der einheitliche Termin diene dazu, Überbelegungen und Konfusion zu vermeiden: Viele Eltern begännen bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, einige sogar bereits davor, sich mit dem Thema Betreuungsplatz zu befassen. Vielerorts gebe es sogar das Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kindergarten anmelde, desto sicherer habe man den Platz, so das Jugendamt.
Dabei stehe fest: Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter. Ist es dann drei Jahre alt, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Borkumer Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung
Wochenzeitungen
Monatszeitschrift
Der Leeraner
leer aktuell
Leeraner Bürgerzeitung