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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 19.02.2016


„2. Alternativer Wissenskongress“ findet nicht im Parktheater statt – Keine Beschwerde beim OVG – Außergerichtliche Einigung bei Schadensersatz

Iserlohn.

Die Auseinandersetzungum die Vermietung des Iserlohner Parktheaters für die Durchführung der Veranstaltung „2. Alternativer Wissenskongress NRW“  am 28. Februar ist endgültig beendet. Die Veranstaltung findet nicht im Parktheater statt.

Wie zuletzt berichtet sollte die Stadt Iserlohn im Wege einer einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet werden, das Parktheater für diese Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte diesen Antrag jedoch abgelehnt. Die Stadt Iserlohn hatte diese Entscheidung begrüßt und als „Etappensieg“ bewertet. Gegen den Beschluss konnte der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen oder, weil es sich bei dem Mietvertrag für das Parktheater um eine zivilrechtliche Vereinbarung handelt, Rechtsschutz bei einem Zivilgericht suchen. Zudem war die Frage eines eventuellen Schadensersatzes wegen Nichterfüllung des Mietvertrages noch zu klären.

Einen Tag vor Ablauf der Frist für die Beschwerde beim OVG meldete sich der gegnerische Anwalt bei Stefan Bartels, Justiziar der Stadt Iserlohn. Der Anwalt erklärte, um einen weiteren Rechtsstreit vor dem OVG Münster oder ggf. vor den zuständigen Zivilgerichten zu vermeiden, könne sich sein Mandant die „…gütliche Beendigung dieser Angelegenheit gegen entsprechende Zusicherung einer Schadensfreistellung für die Mehrkosten aufgrund der Anmietung eines neuen Veranstaltungssaals vorstellen.“

Justiziar Stefan Bartels hat in Absprache mit Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens einer außergerichtlichen Einigung zugestimmt. In seiner Antwort an den gegnerischen Anwalt heißt es: „Gleichwohl besteht hier ein sicherlich nachvollziehbares Interesse an der Vermeidung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen und der Klärung der tatsächlichen Verhältnisse, damit die Vorbereitungen für die am 28.02.2016 im Parktheater vorgesehene Jugendgala planmäßig und ungestört fortgesetzt werden können und schon jetzt jeder Zweifel daran ausgeräumt ist, dass diese Veranstaltung ohne Beeinträchtigung stattfinden kann.“ Als Schadensersatz bot er mit dem Betrag von 2 000 Euro einen Bruchteil der ursprünglich geforderten Summe an unter der Voraussetzung, dass die Gegenseite auf jegliche weitere Ansprüche auf Überlassung des Parktheaters und auf weiteren Schadensersatz verzichtet. Diese Regelung hat die Gegenseite in vollem Umfang akzeptiert.

„Damit sind alle Unwägbarkeiten ausgeräumt und ich bin froh, dass diese unerfreuliche Angelegenheit nun endgültig beendet ist. Die Ev. Versöhnungskirchengemeinde Iserlohn hat jetzt die Gewissheit, dass ihre Veranstaltung „Mein Talent für unsere Welt  –   Kinder- und Jugend-Gala für Frieden und Gerechtigkeit“ am 28. Februar in unserem Parktheater stattfinden kann“, erklärt Bürgermeister Dr. Ahrens abschließend.



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