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29. Februar 2016.
Der Hauptausschuss der Stadt Borken hat sich am letzten Mittwoch mit der Teilnahme am Sonderprogramm des Landes NRW für „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beschäftigt. Dieses wurde im Dezember letzten Jahres, dotiert mit insgesamt 72 Mio. Euro für die nächsten 3 Jahre, aufgelegt. Die Mittel sollen insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller im Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie auch in investitionsbegleitende Maßnahmen gelenkt werden. Für die Beantragung der Fördermittel wurde vom Land ein relativ kurzes Zeitfenster zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anträge mussten bis zum 19.02.2016 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden. Seitens der Stadt Borken wurden Anträge gestellt für die Zurverfügungstellung gemeinnütziger Beschäftigungsangebote in einer Lernwerkstatt, den Bau eines Gesundheits- und Fitnesszentrums als Zentrum der Integration, den Bau eines Kunstrasenbolzplatzes für eine Integration durch Sport und den Neubau des Jugendtreffs in Weseke. Bei diesen Projekten handelt es sich um Maßnahmen, die bereits in Planung sind und für die zum Großteil auch schon Haushaltsmittel für die kommenden Jahre und im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung gestellt sind. Für die Stadt Borken ist eine Förderung von 70 % möglich.
Zusammen mit den Anträgen wurde ein Anschreiben an die Bezirksregierung Münster, den Städte- und Gemeindebund NRW, die Ministerpräsidentin des Landes NRW und die zuständigen Ministerien eingereicht, um insbesondere dem Land gegenüber zu suggerieren, dass die Stadt in den letzten Monaten bereits sehr viel für die Flüchtlinge und deren Integration unternommen hat und infolgedessen die Kapazitäten fehlten, um noch weitere Projekte zur Integration von Flüchtlingen so zu planen, dass die Voraussetzungen für eine Abschöpfung der Mittel gegeben sind. Weiterhin hält die Stadt die Finanzierung der Flüchtlingskosten durch den Bund und das Land für nicht ausreichend.
Seit 2014 liegt der Fokus der kommunalen Aktivitäten in der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. In diesem Zusammenhang wurde im August 2015 in Borken auch eine Notunterkunft für bis zu 230 Flüchtlinge eingerichtet. Es wurden zeitnah Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge initiiert, die hier nur beispielhaft aufgeführt werden: sukzessive bedarfsorientierte Erweiterung der Betreuungsangebote für die Kitas und der Zahl der Vorbereitungsklassen in den städtischen Schulen, Ausweitung des VHS Angebotes mit weiteren Deutsch-, Alphabetisierungs- und Integrationskursen, speziellen Angeboten und Musikangeboten (in Zusammenarbeit mit der Musikschule) für MigrantenInnen, Einbeziehung der Sportvereine durch Bereitstellung verschiedener Angebote etc..
Aus Sicht der Stadt ist längst erkennbar, dass die weitergehenden Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen weit über das hinaus gehen, was Städte und Gemeinden aus eigener Kraft leisten können. Dies betrifft viele Bereiche des Arbeitslebens wie Sprachförderung, Kinderbetreuung und Schulunterricht, aber auch psychosoziale Betreuung, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt. In vielen Fällen, auch hier in Borken, muss die Infrastruktur erheblich ausgebaut werden. Der Finanzbedarf für diese Jahrhundertaufgabe wird unterschiedlich eingeschätzt. Es wird davon ausgegangen, dass den Kommunen jährlich zusätzliche Kosten von mehreren Milliarden Euro entstehen. Diese Summe können die Gemeinden, selbst bei guten Steuereinnahmen, nicht auffangen, da die Kommunen bereits durch die Unterbringungskosten extrem belastet sind, da diese bisher nicht voll erstattet werden.
Mit diesem Schreiben ist auch um Fristverlängerung für die Einreichung eines angedachten Projektes: Ausbau des Klosters Gemen zu einem Zentrum für Integration, Migration, interkulturellen und interreligiösen Dialog gestellt worden.
Ob die gestellten Anträge bewilligt werden, entscheidet sich vermutlich im April.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressestelle Borken, Tel. 02861 / 939 - 105
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