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Magdeburg, 29. Februar 2016
Schulanfänger 2017 jetzt anmelden!
Bis 18. März im jeweiligen Schulbezirk

Bis zum 18. März 2016 müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. Juni 2011 geboren wurden, die Anmeldung zum Schuljahr 2017/2018 in der Grundschule vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.

 

Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Es können auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.

 

Für einige Grundschulen hat der Stadtrat am 18. Februar geänderte Schulbezirke beschlossen. Die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen ist im Internet unter www.magdeburg.de (Suchwort „Schulbezirk“) verfügbar. Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.

 

Vor der Schulaufnahme im Sommer 2017 ist eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig. Die Anmeldung erfolgt über die Kindertageseinrichtung oder direkt im Gesundheitsamt unter der Rufnummer 03 91/5 40 60 50.

 

Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2017, auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen.

 

Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule und Sport unter der Rufnummern 5 40 30 16 und 5 40 30 14 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 82 beantwortet.



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