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Beirat für Behinderte in Kassel wird neu gewählt

10. März 2016. Der Behindertenbeirat der Stadt Kassel wird am 20. April neu gewählt. Organisationen und Vereine, die in der Satzung zum Behindertenbeirat in der Stadt Kassel aufgeführt sind, dürfen Delegierte für die Wahlversammlung benennen und entsenden. Aus ihren Reihen werden dann 15 Mitglieder und bis zu 15 Nachrückende in den neuen Behindertenbeirat gewählt.

Auch behinderte Menschen, die nicht in Vereinen und Initiativen organisiert sind, können mitentscheiden. Das gilt ebenso für Mitglieder von Organisationen, die in der Satzung zum Behindertenbeirat nicht aufgeführt sind. Sie können vorab am Mittwoch, 23. März, um 17.30 Uhr im Magistratssaal des Rathauses drei Delegierte bestimmen, die an der Wahl zum Behindertenbeirat der Stadt Kassel teilnehmen können.

Wahlberechtigt und wählbar in dieser Versammlung sind

  • Behinderte nach § 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) oder
  • Gleichgestellte nach § 2 SchwbG oder
  • gesetzliche Vertreter,
  • die am Wahltag (20. April 2016) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • mit erstem Wohnsitz in Kassel gemeldet sind und
  • die keiner Organisation angehören, die zur Entsendung von Delegierten berechtigt ist.

Die Vorlage eines Personalausweises und eines Behindertenausweises ist erforderlich.

Hintergrund: Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen und Belange der Kasseler Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber den Gremien der Stadt Kassel und hat ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung.

Weitere Informationen im Internet unter http://stadt-kassel.de/politik/beiraete/behindertenbeirat/.

Die „Satzung über die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Behindertenbeirats in der Stadt Kassel“ findet sich unter http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/satzungen/067045/index.html.



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