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Stadt erinnert an Erlaubnispflicht für Kampfhunde

Antragstellung muß bis Ende September erfolgen

Borken - 07. September 2000. Im Ordnungsamt der Stadt Borken haben die Mitarbeiter zur Zeit alle Hände voll mit "tierischem Dienst" zu tun.

Seit die Landeshundeverordnung am 06.07.2000 in Kraft getreten ist, vergeht kein Tag, ohne dass mehrere Hundebesitzer sich hier für ihren Vierbeiner schlau machen. Und das ist auch gut so. Die neue Verordnung schreibt nämlich vor, dass Kampfhunde nur noch mit Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden dürfen.

Erlaubnispflichtig sind zum Beispiel der Pitbull Terrier, American Stafford aber auch der Dobermann und der Rottweiler. Neben diesen gibt es noch viele Hunde, die nach der neuen Hundeverordnung ohne Erlaubnis nicht mehr gehalten werden dürfen.

39 Hunde, für die diese Erlaubnispflicht gelte, sind in Borken bereits bekannt. Teils hätten sich die Besitzer hier freiwillig gemeldet, teils läge aber auch ein Hinweis aus der Nachbarschaft vor.

"Alle 39 Hundehalter haben wir in den vergangenen Wochen schriftlich darum gebeten, eine Erlaubnis bei uns zu beantragen", berichtet Richard Robers, Leiter des Ordnungsamtes. 23 hätten prompt reagiert und die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag bei der Stadt eingereicht. Hierzu gehörten vor allem ein polizeiliches Führungszeugnis, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund und der Nachweis des Mikrochips.

Die Stadt ruft alle Hundebesitzer, die einen Hund der Kategorie "Kampfhund" halten, auf, unverzüglich einen Antrag auf Erlaubnis zu stellen. "Auch wenn es bei uns in Borken noch keine extremen Vorfälle mit Kampfhunden gegeben hat, sind wir in der Pflicht, die Verordnung umzusetzen und zu kontrollieren", erinnert Robers. Man wolle daher die Verordnung zügig, aber mit der nötigen Gelassenheit umsetzen.

Bis Ende September will die Verwaltung den Hundehaltern jetzt noch Zeit lassen. Ab dann müssen Hundebesitzer, die keine Erlaubnis für das Halten Ihres "Kampfhundes" haben, damit rechnen,dass sie im Falle des Bekanntwerdens mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Und das kann teuer werden. Bis zu 2000 Mark sieht die Verordnung vor. Außerdem sagt die Verordnung: Wer überhaupt keinen Antrag stellt, gilt als unzuverlässig. Und das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass der Hund weggenommen werden muß.


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Leiter Büro des Bürgermeisters
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