
Der Fachdienst Rechts-, Gewerbe- und Vergabeangelegenheiten des Hochsauerlandkreises hat in 2015 fast 150.000 Euro an Bußgeldern wegen Schwarzarbeit in 56 Fällen festgesetzt. Das höchste Bußgeld belief sich auf rund 30.000 Euro. Bei insgesamt 790 Kontrollen auf Baustellen und in Betrieben wurden 524 Personen überprüft.
Nach der Handwerksordnung und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können Verstöße je nach Umfang der Tätigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro sowie einer Abschöpfung des erzielten Gewinns geahndet werden. Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass zur Bekämpfung der Schwarzarbeit die Kontrollen auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Schwarzarbeit) sowie unter der Rufnummer 0291/94-1700 sind weitere Informationen zum Thema erhältlich.