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Ganz schön eng auf dem Bürgersteig!

Öffentlicher Bürgersteig ist von Strauchwerk, Hecken und überragenden Zweigen und Ästen freizuhalten

11. April 2016. Die Stadtverwaltung weist weiterhin darauf hin, dass der öffentliche Bürgersteig und auch die Fahrbahn von Strauchwerk, Hecken und überragenden Zweigen und Ästen frei zu halten ist. Nach dem Straßen- und Wegegesetz ist das Freihalten des Verkehrsraum gesetzlich vorgeschrieben.

Es muss gewährleistet sein, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Väter und Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer den Bürgersteig nutzen können, ohne von Strauchwerk, Hecken oder überragenden Zweigen und Ästen behindert zu werden. Die überragenden Zweige und Äste sind bis zur Grundstücksgrenze durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin zurückzuschneiden.

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Grün auf dem Gehweg (2)



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