Die Wahl des Ortsbeirates Mitte sollte wiederholt werden. Das schlägt Oberbürgermeister Hilgen in Übereinstimmung mit dem Wahlleiter dem Stadtparlament vor. Der Grund: Eine Bewerberin zur Wahl des Ortsbeirats Mitte am 6. März 2016 war nicht wählbar. Dies war zu spät aufgefallen, hätte sich aber auf die Sitzverteilung auswirken können. Der Oberbürgermeister schlägt daher vor, diese Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholung anzuordnen. Darüber entscheidet das Stadtparlament.
13. April 2016. Nach einer Kommunalwahl gehört es zu den Aufgaben der neuen Stadtverordnetenversammlung, über die Gültigkeit der Wahlen zum Stadtparlament und der Ortsbeiräte und über mögliche Einsprüche zu beschließen. Entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Fristen wird die Kasseler Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Montag, 9. Mai, über eine entsprechende Vorlage zu entscheiden haben. In einem Fall empfiehlt der Oberbürgermeister den Stadtverordneten die Wiederholung einer Ortsbeiratswahl.
Es handelt sich hierbei um die Ortsbeiratswahl im Stadtteil Mitte. Hier war nach der Sitzung des Wahlausschusses am 8. Januar 2016 bekannt geworden, dass eine Bewerberin der SPD zur Wahl zugelassen worden war, obwohl sie ihren Hauptwohnsitz nicht in diesem Ortsbezirk hat. Eigentlich hätte der Wahlausschuss die Bewerberin streichen müssen. Da dies erst nach der Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss bekannt wurde, war eine Mängelbeseitigung zu diesem Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen – entsprechend war die Wahl durchzuführen.
Laut Kommunalwahlgesetz (§ 26 Abs. 1 Nr. 2b) ist jedoch die Wiederholung der Wahl in einem Ortsbezirk anzuordnen, wenn im Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, bei denen die konkrete Möglichkeit besteht, dass sie auf die Verteilung der Sitze von entscheidendem Einfluss gewesen sein können.
Die Prüfung des Sachverhalts durch die Rechtsabteilung des Innenministeriums sowie durch das städtische Rechtsamt hat ergeben, dass es bei der Ortsbeiratswahl zu einer Unregelmäßigkeit gemäß des Kommunalwahlgesetzes gekommen ist. Da diese Einfluss auf die Sitzverteilung gehabt haben könnte, schlägt der Oberbürgermeister eine Wiederholung der Wahl vor. Denn: Der Wahlvorschlag der SPD enthielt zwei Bewerberinnen. Wäre die genannte Bewerberin vom Wahlausschuss nicht zugelassen worden, hätte der Wahlvorschlag der SPD nur einen Sitz erringen können. Es wäre daher möglich, dass ein anderer Wahlvorschlag davon profitiert und einen Sitz mehr hätte erhalten können. Daher empfiehlt der Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung, die Wahl zum Ortsbeirat Mitte für ungültig zu erklären und eine Wiederholung der Wahl anzuordnen.
Die Folgen und das weitere Verfahren
Teilt die Stadtverordnetenversammlung die Auffassung des Oberbürgermeisters und erklärt die Wahl am 9. Mai für ungültig, erlangt dieser Beschluss einen Monat später Rechtskraft. Zu diesem Zeitpunkt würde der Ortsbeirat Mitte aufgelöst und müsste innerhalb von vier Monaten neu gewählt werden. Den genauen Wahltag legt die Stadtverordnetenversammlung fest.
Der Ortsbeirat Mitte konstituiert sich am Mittwoch, 13. April. Bis zum Eintritt der Rechtskraft am 9. Juni bleibt der Ortsbeirat bestehen. Alle Beschlüsse, die der Ortsbeirat bis zu seiner Auflösung fasst, sind gültig.
Im Stadtteil Mitte waren zum Zeitpunkt der Kommunalwahl am 6. März 6.387 Personen wahlberechtigt. Durch die Nachwahl des Ortsbeirats entstehen Kosten in Höhe von 10.000 bis 15.000 Euro.
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